"Espais de cultura viva"
Barcelonas Stadtrat will kleine Spielstätten mit neuer Regelung schützen
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© Wendy Wei via Pexels
Die neue, von Barcelonas Stadtrat entwickelte Kategorisierung von Spielstätten als "Espais de cultura viva" (etwa: "Räume lebendiger Kultur") gilt für Spielstätten mit einer Kapazität von bis zu 150 Gästen und mit mindestens 40 Liveveranstaltungen im Jahr. Sie soll nach dreijähriger Planungsphase im Jahr 2019 umgesetzt werden, solange der Stadtrat dabei keinen Widerstand von den Parteien erfährt.
Spielstätten, die als Espais de cultura viva klassifiziert werden, wird ein flexibles Besucherlimit ermöglicht. Das bedeutet, dass kleinere Venues mit Gastronomie-Lizenz anlässlich eines Live-Events eine höhere Anzahl an Gästen aufnehmen dürfen als im normalen Betrieb – ohne dafür Bußgelder zahlen zu müssen.
Gefeierter Vorschlag
Weiterhin dürfen Untergrund-Spielstätten ab sofort auch Konzerte mit einzelnen elektrischen Instrumenten buchen. Bisher waren elektrische Instrumente nur mit einer ausreichenden Schallisolierung erlaubt – ein Aufwand, den sich viele kleinere Venues selbst mit Subventionen oft nicht leisten konnten.
Mit der neuen Erlaubnis sogenannter "semi-akustischer Konzerte" dürfen Künstlerinnen und Künstler nun mit elektrischen Instrumenten auftreten, solange diese innerhalb der Venue nicht lauter als 95, außerhalb nicht lauter als 45 Dezibel sind. Gleichzeitig müssen Spielstätten, die in besonders belebten Bereichen liegen, jedoch eine Sperrstunde ab 23 Uhr einhalten.
Ansässige Kulturverbände loben den Entwurf des Stadtrates und plädieren für eine schnelle Umsetzung. Sie bezeichnen die neuen Maßnahmen als eine Möglichkeit, das Fundament der hiesigen Musikszene zu stärken – und damit auch die Szene als solche.
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