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Nur Verlierer

Brexit-Deal schafft große Hürden für Tourneen im UK – und der EU

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 30.12.2020

brexit liveszene

Brexit-Deal schafft große Hürden für Tourneen im UK – und der EU

Proteste gegen den Brexit. © John Cameron via Unsplash

EU und UK haben einen No-Deal Brexit verhindert. Für die Live-Branche sieht es dennoch düster aus: Neue Regeln werden viele Tourneen massiv behindern – das gilt für UK-Acts auf dem Festland gleichermaßen wie für EU-Acts auf der Insel.

Das Schlimmste ist abgewendet: Ein No-Deal Brexit war der Albtraum verschiedenster Branchen, unter anderem der Musikindustrie. Touren sowohl von UK-Acts in der EU als auch von EU-Acts in Großbritannien werden aber zweifellos schwieriger und in manchen Fällen sogar wirtschaftlich unmöglich werden.

Für Künstler/innen und Konzertagenturen, Booker/innen, Tontechniker/innen und alle weiteren Beschäftigten der Live-Industrie sind langgehegte Gewissheiten vorbei – sie müssen sich an völlig neue Voraussetzungen gewöhnen. 

Hürden für Tourneen in der EU

Der einzige "Vorteil" besteht darin, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie aktuell sowieso keine Tourneen stattfinden – und die Branche damit ein wenig Zeit zur Anpassung hat. Die wird nötig sein, besonders für Musiker/innen aus dem UK: Beschäftigte aus diversen Branchen können ohne Visum geschäftlich für 90 Tage in die EU reisen, aber nicht solche, die in der entsprechenden Liste nicht erscheinen.

Daher werden sie ab Januar als "Drittstaatenangehörige" behandelt und müssen die geltenden Regelungen für jedes EU-Land befolgen. Diese Regelungen sind in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich.

Kosten und Bürokratie

Einige Länder, wie Frankreich oder Irland erlauben Musiker/innen umstandslos bis zu 90 Tage zu arbeiten. Andere, wie Dänemark, Italien und Spanien fordern eine Arbeitserlaubnis.

Abhängig von den konkreten Regelungen kommen auf tourende Musiker/innen je nach Land Kosten für Visa, Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltsbescheinigungen und andere Nachweise hinzu – vom bürokratischen Aufwand ganz zu schweigen.

Ohne Visum nach Deutschland?

Auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung wird das UK aktuell nicht zu den Staaten gezählt, deren Bürger/innen zur Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit ohne Einreisevisum und Aufenthalts-  bzw. Arbeitserlaubnis nach Deutschland einreisen dürfen.

Es ist daher im Augenblick davon auszugehen, dass Musiker, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis benötigen, genauer gesagt ein sog. Visum zur Selbstständigkeit.

Kürzere Aufenthalte werde voraussichtlich unter das neue ETIAS-Programm fallen und ohne Arbeitserlaubnis möglich sein. Die entsprechenden Regelungen stehen aber noch nicht fest.

Kurzaufenthalt für Künstler

Ausnahmen gibt es allerdings für "Beschäftigungen im Rahmen von Darbietungen von besonderem künstlerischem Wert, Festspielen, Musik- und Kulturtagen, die eine Dauer von 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigt und bei der der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland beibehalten wird" und für "Beschäftigungen, bei denen es sich um Tagesdarbietungen von bis zu 15 Tage im Jahr handelt".

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen im UK, also die Deutsche Botschaft in London und das Deutsche Generalkonsulat in Edinburgh.

Die meisten Tourneen oder Auftritte britischer Künstler in Deutschland dürften aber darunter fallen, so dass die Hürden für UK-Künstler in Deutschland wesentlich geringer sind als für deutsche Künstler, die im UK auftreten wollen. Aufgrund der beträchtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten sind Europatourneen britischer Künstler dennoch mit beträchtlichem bürokratischen Aufwand verbunden.

Visumspflicht für EU-Künstler im UK

Nicht weniger kompliziert sieht die Lage für Musiker/innen und Künstler/innen aus der EU aus, die in Großbritannien auftreten wollen.

Die gute Nachricht zuerst: EU-Bürger, die nach Großbritannien einreisen wollen, um dort in den Bereichen Kunst und Entertainment zu arbeiten, benötigen für einen Aufenthalt bis 30 Tagen kein Visum. 

Wer sich dort länger aufhalten will oder nicht unter die eng begrenzten Ausnahmen fällt, benötigt ab Januar 2021 ein sog. T5-Visum (Temporary Worker – Government Authorised Exchange visa). Dieses kostet grundsätzlich 244 britische Pfund, wobei es für EU-Bürger eine Ermäßigung von 55 Pfund gibt. Zusätzlich benötigen sie ein Certificate of Sponsorship, das Informationen über die zu erledigende Arbeit (z. B. ein Konzert) enthält. Außerdem müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie über mindestens 1.270 britische Pfund auf ihrem Bankkonto verfügen. 

Wenn Musiker/innen ihre Ehepartner/innen oder Kinder mitbringen wollen, müssen diese eigene Visa zum Vollpreis bezahlen und nachweisen, dass sie über genügend Geld für Ehepartner/innen und Kinder verfügen.

Außerdem wird bei längeren Aufenthalten ein sog. "healthcare surcharge" fällig, der die Kosten des Visas um ein Vielfaches übertreffen kann. So kostet dieser bei einem Aufenthalt von einem Jahr mehr als 600 britische Pfund. Diese Visa können erst drei Monate vor dem Termin der Einreise beantragt werden. Die übliche Bearbeitungszeit dauert drei Wochen, aber man kann mehr bezahlen, damit es schneller geht. 

Es ist leicht vorstellbar, dass diese Kosten und Anforderungen Tourneen von EU-Acts im UK außerordentlich erschweren und verteuern.

Kollektiver Protest

Kein Wunder, dass sich gegen diese harten Bestimmungen im UK Protest regt. Schließlich sind nicht nur die Künstler/innen auf beiden Seiten des Ärmelkanals betroffen, auch zahllose weitere Beschäftigte im Kreativsektor werden unter den Folgen solcher Regelungen leiden.

Der kollektive Protest der britischen Kreativbranche manifestiert sich in einer von Videotechniker Tim Brennan ins Leben gerufenen Petition. Über 170.000 Personen haben die Petition unterschrieben, das die Aushandlung einer Kultur-Arbeitserlaubnis für Briten in der EU fordert.

Allerdings war es die britische Regierung, die darauf beharrte, EU-Künstler/innen den vereinfachten Zugang nach Großbritannien zu verwehren. Im Gegenzug stehen britische Musiker/innen und Künstler/innen vor Hürden zum EU-Binnenmarkt, die je nach Land unterschiedlich ausfallen. 

Verlierer auf beiden Seiten

Bereits ohne die zusätzlichen Hürden sind Touren häufig knapp kalkuliert. Künstler/innen nehmen häufig geringe Gewinnmargen oder gar Verluste in Kauf, um ihre Fanbase im Ausland zu erweitern. Das betrifft besonders das Musikexportland Großbritannien.

Künftig werden Acts aus dem UK es schwerer haben, sich eine Fanbase in Kontinentaleuropa zu erspielen. Gleiches gilt für Künstler/innen aus Kontinentaleuropa, die gerne durch das UK touren würden, aber die zusätzlichen Kosten nicht stemmen können.

Außerdem sind die Details der Regelungen noch ungeklärt. "Es sind noch viele Fragen zu zukünftigen Arrangements offen, vor allem was der Deal für Touren bedeutet", erklärt Jamie Njoku-Goodwin, CEO der britischen Musiker/innen-Vereinigung UK Music

Im Zeichen der Krise

Die Enttäuschungen des Deals kommen zu einer Zeit, in der die Branche weiterhin mit den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zu kämpfen hat. Tourneen sind im Augenblick sowieso nicht möglich, aber irgendwann werden sie wieder stattfinden – und dann im Verhältnis UK/EU unter gänzlich anderen Voraussetzungen.

Die Geschäftsführerin der Incorporated Society of Musicians (ISM) spricht die Frustration der Musikwelt aus: "Wie konnte das passieren, nach allem, was unser Sektor in den letzten 10 Monaten durchgemacht hat? Es ist höchste Zeit, dass die Bedeutung von Musik für unser Leben und unsere Wirtschaft wertgeschätzt wird."

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