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Mehr Schutz für Livemusik-Clubs

Bundestag diskutiert Maßnahmen gegen Clubsterben

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 12.02.2020

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Bundestag diskutiert Maßnahmen gegen Clubsterben

Der Bundestags-Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen bei einer Sitzung. © Deutscher Bundestag / Achim Melde

Im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Thema Clubsterben diskutiert der Bundestags-Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, welche Gesetzesänderungen nötig sind, um der Verdrängung von Musikclubs entgegenzuwirken.

Die eröffnenden Statements der Sachverständigen, darunter Steffen Kache von der LiveKomm, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hopp aus Hamburg sowie Pamela Schobeß und Jakob Tutur für die Clubcommission Berlin, verdeutlichen die Dringlichkeit des Problems.

Musikclubs sind unter anderem dadurch in ihrem Bestand bedroht, dass sie rechtlich als Vergnügungsstätten gelten und damit keinen besseren Status besitzen als Spielhallen, Pornokinos und Bordelle. 

Gleichzeitig erfüllen sie aber eine kulturelle Funktion, die Opernhäusern und Theatern in nichts nachsteht, wie Pamela Schobeß, Inhaberin des Berliner Elektro-Clubs Gretchen, betont. 

Musikspielstätten als Anlagen für kulturelle Zwecke

Die Fraktionen von Grünen, Linken und FDP sowie die Sachverständigen fordern eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), um Musikclubs als "Anlagen für kulturelle Zwecke" zu definieren. 

Damit soll die aktuelle rechtliche Situation verbessert werden, die Musikclubs deshalb schadet, weil sie sich an dem von Clubs verursachten Lärm orientiert und nicht an den positiven kulturellen Leistungen der Clubs für das kulturelle Leben eines Ortes.

Zudem sind Vergnügungsstätten an deutlich weniger Orten möglich als Anlagen für kulturelle Zwecke. Eine solche gesetzliche Anpassung könnte also den Bestand von Clubs sichern, aber auch neue Räume schaffen.

Probleme ergeben sich aber in der Schaffung eindeutiger Abgrenzungskriterien. Dafür existieren zwar Vorschläge der LiveKomm sowie des DIHK, aber insbesondere die Abgrenzung von Livemusik-Clubs und reinen Diskotheken, die weiterhin als Vergnügungsstätten gelten sollen, bereitet Probleme. Ein weiteres heikles Thema betrifft die Nachnutzung, falls sich der Zweck einer solchen Stätte einmal ändert.

Einführung von Kulturerhaltungsgebieten in das Baugesetzbuch

Ein Vorschlag von Grünen und Linken befürwortet die Einführung von Kulturerhaltungsgebieten (analog zu Naturschutzgebieten) im Baugesetzbuch. Dadurch würde die gewachsene Musikkultur eines Gebietes und insbesondere die existierenden Livemusik-Clubs geschützt.

Ergänzend dazu könnte die Schaffung eines neuen Baugebietstyps, des Kulturgebiets, die Gründung neuer Musikclubs vereinfachen.

Agent of Change-Prinzip

Die Einführung des vielfach diskutierten Agent of Change-Prinzip hätte zur Folge, dass derjenige für Schutzmaßnahmen aufkommen muss, der die Veränderung eines bestehenden Zustandes verursacht.

Das Prinzip soll Abhilfe schaffen, wenn heranrückende Wohnbebauung die Betreiber von Musikclubs zu teuren Investitionen in Schallschutz oder sogar zur Aufgabe des Betriebs zwingt. Stattdessen soll der Verantwortliche der neuen Wohnbebauung (also der Agent of Change) für die Kosten des Schallschutzes aufkommen.

Die LiveKomm fordert, schon in einem frühen Stadium der Planung die Auswirkung von Wohnbauprojekten auf bestehende Musikclubs zu berücksichtigen. Unterstützt wird das auch von Grünen, Linken und FDP.

Mietrechtlicher Schutz und Schallschutzfonds

Weitere Punkte der Diskussion betrafen den mietrechtlichen Schutz von Livemusik-Clubs, die häufig nur über kurzfristige Mietverträge verfügen und daher in ihrem Bestand besonders bedroht sind.

Um den Anforderungen des Lärmschutzes zu entsprechen, wäre auch die Einführung eines vom Bund finanzierten Schallschutzfonds eine Option. Dieser würde es Musikclubs ermöglichen, die hohen Investitionen in diesem Bereich besser stemmen zu können. 

Die insgesamt harmonische Diskussion im Ausschuss war von großem Verständnis für die Interessen der Clubbetreiber geprägt. Während die Vertreter der meisten Parteien mit der Problematik gut vertraut waren, zeigte sich beim Verteter der AfD ein beachtliches Informationsdefizit.

Ob entsprechende Regelungen kommen, wird aber stark davon abhängen, ob die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sich die Anliegen der drei Oppositionsfraktionen zu eigen machen und bei künftigen Gesetzesänderungen berücksichtigen. Hier bleibt für die Interessensvertreter der Livemusik-Szene wie die LiveKomm noch viel Arbeit.

Die Anträge der Fraktionen sowie die Statements der Sachverständigen können hier nachgelesen werden.

Hier gibt es das Video der Sitzung:

Unternehmen

Clubcommission Berlin

Veranstalter, Consulting und Coaching in 10179 Berlin

Live Musik Kommission (LiveKomm)

Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.

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