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Wichtiges Instrument in der Pandemie

Deutscher Musikrat setzt sich für Verlängerung der Kurzarbeits-Regelung ein

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 27.01.2022

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Deutscher Musikrat setzt sich für Verlängerung der Kurzarbeits-Regelung ein

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates und Generalsekretär des Deutschen Musikrates. © DMR

Ende März 2022 läuft das Angebot für ein vorübergehendes Kurzarbeitsgeld für Unternehmen der Musikwirtschaft aus – doch ist die Corona-Pandemie keineswegs vorbei. Mit dem Ende des Kurzarbeitsgeldes stehen erneut Existenzen auf dem Spiel. Der Deutsche Musikrat fordert daher eine Verlängerung der Regelung.

Kunst- und Kulturschaffende hat es in der Coronapandemie besonders hart getroffen. Die von der Bundesregierung eingeführten Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat viele Betriebe der Branche vor logistische und finanzielle Herausforderungen gestellt. 

Förderprogramm des Bundes

Eine wichtige Stütze für die Betriebe der Kulturbranche war und ist, neben Förderprogrammen wie z.B. Neustart Kultur oder dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, die temporäre Kurzarbeitergeld-Regelung, die der Bund 2020 beschlossen hat.

Mithilfe der Regelung war es zum Beispiel Unternehmen der Musikwirtschaft möglich, vorübergehendes Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate zu beantragen. Diese Regelung wird Ende März 2022 jedoch auslaufen, während die Auswirkungen der Pandemie nach wie vor spürbar bleiben und Kulturschaffende vor große Herausforderungen stellen. 

Die Forderung

Daher wendet sich der Deutsche Musikrat nun an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und fordert diesen auf, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld in der Corona-Zeit zu verlängern. So gibt Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, an:

"Diese Maßnahme des Staates hat bisher in der Pandemie wesentlich dazu beigetragen, einen Kahlschlag des Kulturlebens zu verhindern. Doch die aktuelle, heftige Corona-Welle zeigt: Die schmerzlich ersehnte Rückkehr zum ‚Normalbetrieb‘ ist noch lange nicht in Sicht. Das bedeutet vor allem für die Veranstaltungswirtschaft weiterhin massive Auftragseinbrüche und damit einhergehende finanzielle Verluste."

Der Bedarf nach Kurzarbeitergeld ist laut Musikrat bei diversen Kunst- und Kulturbetrieben nach wie vor vorhanden. Werde die Verlängerung nicht gewährt, würden sich Unternehmen wie Künstleragenturen, Veranstaltungsstätten oder auch Ton- und Lichttechnikfirmen die Auszahlung ihrer Angestellten nicht mehr leisten können. 

Auswirkungen

Der Deutsche Musikrat befürchtet als Konsequenz des Auslaufens des Kurzarbeitergeldes letztendlich eine Entassungswelle in der Kunst- und Kulturbranche. Dies würde dazu führen, dass die Branche Fachkräfte an andere Arbeitsbereiche verliert, was wiederum eine Perspektivlosigkeit der Betriebe bedingen und die kulturelle Infrastruktur in Deutschland stark schwächen könnte.

Hier findest du unseren Bericht zum bereits jetzt spürbaren Fachkräftemangel in der Live-Branche!

Laut Höppner würde unmittelbar damit ein unwiederbringlicher Werte- und Identitätsverlust für die deutsche Gesellschaft einhergehen. Ähnliche Befürchtungen hatten bereits die bayerischen Spielstätten geäußert.  Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen des Musikrates auf Zuspruch beim Bund stoßen. Klar ist: Die Situation ist dringlich. 

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