Dringend notwendig
Bundesarbeitsminister Heil will Kurzarbeits-Regeln bis Juni 2022 verlängern
Hubertus Heil. © BMAS / Dominik Butzmann
Forderungen nach einer Verlängerung der Kurzarbeits-Regeln hatten in den letzten Wochen beispielsweise der Deutsche Musikrat oder die Initiative Bayerischer Spielstätten erhoben.
Ihre Anliegen hat offensichtlich Gehör gefunden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte es durch die Pandemie geschwächten Unternehmen ermöglichen, länger Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können. Das erklärte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Verlängerung bis Ende Juni 2022
Die vereinfachten Bezugsmöglichkeiten für Kurzarbeitergeld sollen bis 30. Juni 2022 anstatt bis zum 31. März 2022 gelten. Außerdem sollen Unternehmen das Kurzarbeitergeld bis zu 28 Monate nutzen können.
Bislang war die Bezugsdauer auf 24 Monate begrenzt, was dazu geführt hätte, dass viele Unternehmen letztmals im Februar oder März 2022 Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten hätten erhalten können.
Verlängert wird auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Monat auf 70% bzw. 77% für Haushalte mit Kindern und 80% bzw. 87% ab dem 7. Monat.
Planungssicherheit für besonders betroffene Branchen
Im Interview nannte Heil explizit die Lage in der Veranstaltungsbranche als einen der Gründe für die Verlängerung:
"Die besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, sind auf eine Verlängerung der Regelungen zum vereinfachten Zugang der Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängern wir diese beschäftigungssichernde Brücke weiter bis zum 30. Juni 2022 und geben den Unternehmen und Beschäftigten somit Planungssicherheit."
Zuletzt waren bereits die Hilfen für Konzerte und Festivals im Rahmen von Neustart Kultur erneut aufgestockt worden.
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