Beschlüsse der Konferenz von Bund und Ländern
Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe und Sonderfonds für Veranstaltungen werden verlängert
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Zunächst beschlossen Bund und Länder einen Drei-Stufen-Plan, der die meisten Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 20. März aufheben soll. Weitere Details dazu sowie Informationen zu damit einhergehenden Änderungen der Regeln für Veranstaltungen gibt es hier.
Zudem begrüßten die Länder den Beschluss der Bundesregierung, die Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes, die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustart- und Härtefallhilfen und den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zu verlängern.
Kurzarbeitergeldregelungen
Durch die Verlängerung der Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes wird es betroffenen Betrieben ermöglicht, bis zum 30. Juni 2022 Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert.
Allerdings fanden Forderungen kein Gehör, der Bund solle darauf verzichten, dass die betroffenen Betriebe die Sozialversicherungsbeträge vollständig übernehmen müssen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Verlängerung der Überbrückungshilfe IV
Die Überbrückungshilfe IV wird ein weiteres Mal bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen können einen Teil ihrer Betriebskosten vom Staat erhalten. Die Überbrückungshilfe kann nur von prüfenden Dritten wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten beantragt werden.
Für die Veranstaltungsbranche gibt es Sonderregeln: Unternehmen aus dieser Branche können Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September bis Dezember 2021 geltend machen. Außerdem können sie eine "Anschubhilfe" in Höhe von bis zu 20 Prozent der Lohnsumme eines Referenzmonats erhalten.
Weitere Informationen gibt es in den FAQ des Bundes.
Neustarthilfe ebenfalls verlängert
Ebenfalls bis Ende Juni 2022 wird die Neustarthilfe verlängert, die sich vor allem an Soloselbständige und (vereinfacht gesagt) Unternehmen ohne Angestellte richtet.
Wir haben deren Funktionsweise in diesem Artikel erläutert. Die genauen Antragsfristen sind noch nicht bekannt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe muss sie nicht von prüfenden Dritten beantragt werden.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Auch der aus Wirtschaftlichkeitshilfen und Ausfallabsicherungen bestehende Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, der Veranstalter/innen Unterstützung bei der erneuten Aufnahme von Veranstaltungsdurchführungen sowie deren Planbarkeit bieten soll, wird verlängert.
Hier gibt es mehr Informationen zum Sonderfonds.
Missbrauchsprävention
Um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern, kündigen Bund und Länder an noch über den Zeitraum der Förderungen hinaus organisatorische und personelle Ressourcen zur Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Straftaten in Verbindung mit den Coronahilfen zu stellen.
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