Ticketzuschüsse und mehr
Kabinett beschließt Sonderfonds für Kultur: 2,5 Milliarden Euro für Veranstalter
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz. © Bundesministerium der Finanzen
Die vom Bundeskabinett gefassten Beschlüsse übertragen die Verantwortung für den erstmals Anfang 2021 angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Bewirtschaftung des 2,5 Milliarden Euro umfassenden Fonds soll ebenfalls durch Grütters erfolgen.
Der Deutsche Kulturrat bezeichnet den Sonderfonds als ein weiteres deutliches Signal zur Unterstützung des Kulturbereichs – wiederholt jedoch auch seine Kritik am verzögerten Start des Fonds.
Bausteine: Wirtschaftlichkeitshilfe ...
Laut Informationen des Deutschen Kulturrats soll der Sonderfonds aus zwei Teilen bestehen. Bei dem ersten Baustein handelt es sich um die Wirtschaftlichkeitshilfe. Diese soll kleinere Veranstaltungen (bis zu 500 Besucher/innen) fördern, die ab dem 1. Juli 2021 stattfinden und unter Einhaltung der pandemiebedingten Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Ab dem 1. August 2021 sollen dann auch Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Gästen gefördert werden.
Durch eine Bezuschussung der Einnahmen der Veranstalter/innen aus Ticketverkäufen sollen insbesondere die Verluste der Veranstaltenden ausgeglichen werden, die durch die Corona-Auflagen – also beispielsweise eine reduzierte Anzahl von Teilnehmer/innen – zustande kommen.
Laut der Bundesregierung sollen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets (Juli 2021) bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets (August 2021) um bis zu 100 Prozent bezuschusst werden, wenn die Zahl der Teilnehmer/innen pandemiebedingt um mindestens 20 Prozent verringert werden musste.
Im Klartext bedeutet dies also einen Zuschuss in Höhe des Ticketpreises für den Veranstaltenden bei einer um mindestens 20 Prozent reduzierten Auslastung. Bei einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss sogar noch erhöht werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe a) kostenbasiert ist und nicht höher sein kann als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Veranstaltungskosten und den erzielten Einnahmen und b) bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt ist.
Der Antrag für die Wirtschaftlichkeitshilfe kann nach der Durchführung der Veranstaltung stattfinden. Die Veranstaltung muss dabei schon vor der Durchführung registriert werden; Hygienekonzept, geplante und erwartete Auslastung und maximale Kapazität des Veranstaltungsortes sind anzugeben. Eine gebündelte Antragstellung soll möglich sein.
... und Ausfallabsicherung
Bei dem zweiten Baustein des Sonderfonds handelt es sich um eine Ausfallabsicherung, die ab Ende August 2021 und für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Gästen greifen soll. Die Ausfallabsicherung soll nach Angaben des Deutschen Kulturrats Planungssicherheit für Veranstalter/innen verschaffen, indem ein Teil der Ausfallkosten durch coronabedingte Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen übernommen wird.
Der Ausfallfonds übernimmt dabei maximal 80 Prozent der entstandenen Ausfallkosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro ausgefallener Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder einer Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen. Wie bei der Überbrückungshilfe gibt es dabei eine feste Liste an förderfähigen Kosten.
Um die Ausfallabsicherung wahrnehmen zu können, müssen die Veranstaltenden ihre Events vor der Durchführung online registrieren und dabei auch eine Kostenkalkulation und ein Hygienekonzept vorlegen. Im Schadensfall kann dann die Förderung beantragt werden; die Kosten und Verluste müssen nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt werden.
Übrigens soll es auch für kleinere Kulturveranstaltungen (< 2.000 Besucher/innen) einen Ausfallfonds geben: Wenn eine Kulturveranstaltung, die für Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten die Veranstaltenden 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten erstattet.
Der Lenkungsausschuss
Die administrativen Aufgaben im Antragsverfahren und bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen werden von den Kulturministerien der Länder übernommen.
Mit dem Start des Förderprogramms soll laut Kulturrat außerdem ein Lenkungsausschuss für den Sonderfonds unter Vorsitz von Monika Grütters eingerichtet werden, dem Vertreterinnen und Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder angehören sollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll die Arbeit des Lenkungsausschusses aufgrund seiner Zuständigkeit für die Überbrückungshilfe III fachlich unterstützen.
Darüber hinaus wird der Deutsche Kulturrat in Form seines Geschäftsführers Olaf Zimmermann im Lenkungsausschuss vertreten sein und die Abstimmung und Kommunikation mit der Kulturbranche organisieren.
Zufriedenheit auf Seiten des Deutschen Kulturrates
Zimmermann zeigt sich froh darüber, dass sich das Bundeskabinett nach monatelangem Entscheidungsprozess endlich zugunsten der Kulturbranche entschieden hat und hebt die Wichtigkeit der direkten Einbindung der Kulturbranche in die Vorbereitungen über den Lenkungsausschusses hervor. Doch sei noch nicht alles klar:
"Vieles muss in den kommenden Tagen noch auf den Weg gebracht werden. Besonders für die privatwirtschaftliche Veranstalterbranche müssen die Bedingungen noch angepasst werden. Das Kulturpublikum und der gesamte Kulturbereich sind sich allerdings einig, die Türen zur Kultur müssen so schnell wie möglich wieder geöffnet werden."
Der Deutsche Kulturrat bereite sich daher intensiv auf diesen "Tag X" vor. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werde ihm dabei sehr helfen.
Die ersten Informationen der Bundesregierung zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen inklusive Beispielrechnungen und aller notwendigen Informationen zur Antragstellung findet ihr hier.
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