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Deutscher Kulturrat begrüßt neue Regelungen

Nach verschärften Corona-Regeln: Bund passt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen an

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 07.12.2021

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Nach verschärften Corona-Regeln: Bund passt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen an

Olaf Zimmermann, Herausgeber des Diversitätsberichtes und Sprecher der Initiative kulturelle Integration. © Martin Kraft - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=96460282

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat sich das Bundeskabinett dazu entschieden, den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen anzupassen. Veranstaltende sowie Gäste sollen damit zusätzlich entlastet werden.

Die aktuelle pandemische Situation und die Aufforderung von Bund und Ländern, Kontakte im Winter wieder zu reduzieren, verunmöglichen Kulturveranstaltungen zu großen Teilen.

Mit einer neuerlichen Anpassung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen will der Bund Veranstalterinnen und Veranstalter dazu ermutigen, auch in der Corona-Pandemie weiterhin Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.

Das neue Hilfspaket

Im Rahmen der Anpassung des Sonderfonds hat das Bundskabinett einige neue, befristete Regelungen beschlossen.

So haben private Veranstaltende vom 18.11.2021 bis zum 28.02.2022 in beiden Ausfallabsicherungen die Möglichkeit, freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen als "pandemiebedingt" anerkennen zu lassen. Die Absage der Veranstaltung wird unter den folgenden Voraussetzungen und unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern als pandemiebedingt akzeptiert:

  1. Die Absage muss spätestens bis zum 23.12.2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Registrierungsplattform gemeldet werden.
  2. Die Regelung gilt grundsätzlich nur für bereits registrierte Veranstaltungen.
  3. Eine Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23.12.2021 möglich, wenn der Ticketverkauf für die in Rede stehende Veranstaltung nachweislich bis spätestens am 06.12.2021 begonnen hatte.
  4. Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die bis zum 23.12.2021 nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden.

Die Bürger/innen werden nach wie vor zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen. Aus gesundheitspolitischer Sicht wird vom Besuch von Veranstaltungen abgeraten.

Reaktion des deutschen Kulturrates

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bund und Länder kulturpolitisch die Initiative ergriffen haben, jetzt den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen anzupassen. Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des deutschen Kulturrates, kommentiert die Anpassung des Fonds folgendermaßen:

"Die Anpassung des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an die sich deutlich verschärfte Lage war notwendig. Bund und Länder haben schnell gehandelt!"

Corona bedrohe den Kulturbereich unmittelbar, so Zimmermann weiter. Der Sonderfonds sei eine Hilfe, den Schaden für den Kulturbereich in Grenzen zu halten.

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