Angeglichene Laufzeiten
Sonderfonds für Veranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe und Frist für freiwillige Absagen verlängert
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Claudia Roth. © Kristian Schuller
Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist Teil des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Es handelt sich um eine Förderung für kleinere Veranstaltungen bis 2000 Teilnehmende, die aufgrund von Corona mit reduzierter Gästeanzahl stattfinden müssen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen.
Bis zum Jahresende
Der Bund hat nun die Verlängerung der Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe angekündigt: Bisher war die Registrierung von Veranstaltungsterminen nur bis zum 31. März 2022 möglich. Ab sofort ist die Frist bis 31. Dezember 2022 verlängert. Die übrigen Förderbedingungen bleiben unverändert.
Die Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab 2000 Besuchern wurde bereits vorher bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Durch den neuen Beschluss wurden die Laufzeiten beider Programme jetzt angeglichen.
Freiwillige Absage länger möglich
Der Bund gab ebenso bekannt, dass neben der Wirtschaftlichkeitshilfe auch die Frist für die freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen verlängert wurde. Absagen sind jetzt bis zum 31. März 2022 möglich und gelten für Kulturveranstaltungen, die beim Sonderfonds registriert sind.
Die Möglichkeit der freiwilligen Absage gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich. Kulturstaatsministerin Claudia Roth kommentiert:
"Aktuell stehen viele Veranstalter/innen von Konzerten, Festivals oder Tourneen vor der Entscheidung, ob sie die Durchführung unter den derzeitigen Auflagen wirtschaftlich verantworten und organisatorisch umsetzen können. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und integrierten Ausfallabsicherung bieten wir dringend benötigte Planungssicherheit bis Ende des Jahres."
Auf der Website des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen finden sich alle notwendigen Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter.
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