Ein neuer Standard
Kulturstaatsministerin Roth veröffentlicht Lufthygiene-Regeln für Kulturveranstaltungen
claudia roth coronakrise kulturpolitik
Besucherinnen mit Masken bei einem Testkonzert in der Rockhal in Luxemburg. © Claude Piscitelli
Die Kulturbranche ist seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 durchgehend von Schließungen aufgrund des Infektionsgeschehens betroffen. Ein Gremium aus Wissenschaftler/innen, Kulturveranstalter/innen und dem Umweltbundesamt hat nun Empfehlungen für die Lufthygiene an Veranstaltungsorten vorgelegt, um Schließungen künftig zu vermeiden.
Initiiert wurde dies von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, berücksichtigt werden in erster Linie Kulturveranstaltungsräume mit sitzendem Publikum, wie etwa Theater, Kinos oder Konzertsäle.
Einheitlich gegen Schließungen
Mit den "Handlungsempfehlungen für einheitliche Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen von Kulturbetrieben unter Pandemiebedingungen und im Normalbetrieb" liegt laut Kulturstaatsministerin Roth nun erstmals ein bundesweit einheitlicher Standard vor, um die Lufthygiene von Kulturveranstaltungsorten zu bewerten.
Diese würden dazu beitragen, dass "dass vorbildliche Hygiene bei zukünftigen Schutzmaßnahmen stärker berücksichtigt" werde – sowohl in der Pandemie, als auch mittel- und langfristig für die Zeit danach. So wiederum könnten pauschale Schließungen vermieden werden.
Die Empfehlungen ermöglichten darüber hinaus die flexible Anpassung an das Infektionsgeschehen und könnten die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Zertifizierung bilden, heißt es in dem Statement der Beauftragten für Kultur und Medien weiter.
Mit Ampel-System
Die Empfehlungen des Expertengremiums sind in Form einer Checkliste geordnet und sollen Betreiber/innen von Kultureinrichtungen anhand eines Ampelsystem Klarheit bei der Festlegung und Kontrolle von Maßnahmen vor Ort bieten.
Die Idee ist dabei, dass eine Schließung umso weniger gerechfertigt ist, je größer die Zahl der auf "grün" stehenden Kriterien eines Veranstaltungsortes ist. Sind alle dieser "grünen" Kriterien bei einer Spielstätte erfüllt, so bedeutet dies ein im Verbund mit anderen angezeigten Schutzmaßnahmen verhältnismäßig geringes Infektionsrisiko.
Grüne und gelbe Kategorie
Damit ein Kulturort in die grüne Kategorie aufgenommen wird, muss dieser eine funktionierende Raumlufttechnische (RLT) Anlage im Veranstaltungsraum besitzen. Das Foyer muss ebenfalls eine RLT-Anlage oder ein geprüftes Überstromkonzept auweisen können. Weiterhin müssen die Orte etwa regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden; die Besucherzahl und Aufenthaltsdauer für den Pandemie- sowie Normalbetrieb müssen benannt werden können.
Der gelbe Bereich bedeutet, dass das Lüftungskonzept optimierungsbedürftig ist – nach kurzfristigen Adaptionen ist jedoch die Umsetzung der Maßnahmen möglich. Dazu zählt u.a. ein fehlendes Belüftungskonzept im Foyer, fehlende Lüftungsdaten, die jedoch kurzfristig beschafft werden können oder nicht aktuelle Hygieneprüfungen.
Die rote Kategorie
Veranstaltungsräume, die in den roten Bereich fallen, besitzen beispielsweise keine RLT-Anlage in Veranstaltungsraum oder Foyer oder können aufgrund fehlender Lüftungsdaten nicht geprüft werden.
Diese Kategorie bedeutet, dass die Vor-Ort-Situation die Vorgaben nicht nur nicht erfüllt, sondern diese auch nicht kurzfristig angepasst werden kann – hier sind oft größere Umbauten und darauf folgende Test nötig. Analysen zeigen laut dem Expertengremium jedoch, dass nur eine geringe Zahl an Kultureinrichtungen tatsächlich in diesen roten Bereich fällt.
Das ausführliche Ampelsystem gibt es in der bereitgestellten PDF der Bundesregierung.
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