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dialog statt polemik und konfrontation

Die Urheberrechtsdiskussion: Auch eine Frage der Objektivität

Spezial/Schwerpunkt von Dirk Brünner
veröffentlicht am 16.04.2012

urheberrecht gema spotify

Die Urheberrechtsdiskussion: Auch eine Frage der Objektivität

"Informationsfreiheit" von Anna Lena Schiller. © (CC) annalenaschiller.com

Urheberrechtsverletzungen im Internet sind ein Dauerthema, das ebenso ausdauernd wie emotional diskutiert wird. In den letzten Monaten erweisen sich aber gerade Fundamentalpositionen eher als kontraproduktiv und erzeugen verbissene Grabenkämpfe. Zeit für einen Versuch den Blick auf das große Ganze zu werfen.

Titelbild: "Informationsfreiheit" von Anna Lena Schiller (cc-by)

Die aktuellen Umfragewerte der Piratenpartei und der kometenhafte Aufstieg der Internet-Plattform Pinterest bilden derzeit den Nährboden für eine sehr emotionale Debatte um das Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage seiner zukünftigen Gestaltung angesichts der sich ständig verändernden Interaktionsmöglichkeiten durch neue Medien. Aufgrund der Komplexität des Themas und einer damit einhergehenden Meinungsvielfalt verhärten die Fronten zwischen den unterschiedlichen Interessenvertretern zusehends.

Durch gegenseitige Polemik wird eine konstruktive und differenzierte Diskussion nahezu unmöglich, sinnvolle Kompromisse rücken in weite Ferne. Da es im Kern der Auseinandersetzung um Kunst, Kultur und Kreativität geht, die aufgrund der rasanten Entwicklung der digitalen Medien mit dem sich ändernden Konsumentenverhalten in Beziehung gesetzt werden müssen, ist die Schaffung einer gemeinsamen Basis, auf der sich alle Beteiligten im Sinne aller Urheber begegnen, unabdingbar.

Urheberrechts-Debatte voll entbrannt

Urheberrechts-Debatte voll entbrannt, © RainerSturm / pixelio.de

Eine wesentliche Vorraussetzung für eine zielführende Diskussion rund um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter besteht im Verständnis der Wirkungsweise neuer Medien und des damit einhergehenden Nutzer- bzw. Konsumentenverhaltens. Der große Zuspruch gegenüber sozialer Medien hat in den vergangen Jahren dazu beigetragen, dass Inhalte, die im Netz verstreut sind oder von Benutzern hochgeladen werden, unkompliziert mit Freunden geteilt werden können.

Unterschiedliche Plugins von Drittanbietern wie Soundcloud oder Youtube ermöglichen das einfache Einbetten multimedialer Inhalte und somit eine virale Verbreitung aller Contentarten (Text, Bild, Audio, Video) – und das kostenlos. Die rasant wachsende Plattform Pinterest, ermöglicht seinen Usern z.B. das schnelle Posten (bzw. Pinnen) von Bildern, die wiederum von Gleichgesinnten kommentiert und weitergegeben werden können. Nicht selten werden bei Pinterest Bilder hochgeladen, für die der User keine explizite Zustimmung seitens des Urhebers (z.B. des Fotografen, Malers) eingeholt hat.

Dieser Umstand wirft mehrere Fragen auf, für die es aktuell keine eindeutigen Antworten gibt. So ist beispielsweise unklar, wer für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich gemacht werden kann. Ist es der User, der Plattformbetreiber oder sogar der so genannte Infrastrukturanbieter, in diesem Fall Amazon, die Pinterest ihre cloudbasierte Serverstruktur zur Verfügung stellen, innerhalb der alle Daten gespeichert werden? Sollte der User haftbar gemacht werden, wäre dies selbstverständlich nur möglich, wenn dieser die Plattform nicht anonym nutzt.

Der Erfolg des Unternehmens Pinterest stellt das Urheberrecht vor eine weitere Herausforderung.

Der Erfolg des Unternehmens Pinterest stellt das Urheberrecht vor eine weitere Herausforderung., © www.pinterest.com

Pinterest hat auf die aktuelle Problematik reagiert und bietet technische Lösungen an, mit denen sich Urheber über einen HTML-Code vor der Verbreitung ihrer Inhalte bedingt schützen können. Doch wie ist der Upload bzw. das Teilen von Inhalten bei facebook und Google+ zu bewerten? Auch hier können Bilder vom User hochgeladen und geteilt werden. Wie es der Zufall will, wurde tatsächlich, während dieser Artikel verfasst wurde, die erste Abmahnung bekannt, die ein facebook-User erhielt, nachdem ein Dritter (!) auf dessen Pinwand ein Bild hochludt.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, welches Spannungsverhältnis zwischen dem aktuellen Urheberrecht und der alltäglichen privaten Nutzung sozialer Medien besteht. Wenn man bedenkt, dass nahezu alle facebook-User irgendwann ein Comic, Pressebild oder sonstige auf einen Urheber zurückführbare Medien geteilt haben, dann haben so gut wie alle User zu irgendeinem Zeitpunkt das geltende Urheberrecht verletzt. Wie sinnvoll ist es aber, die Durchsetzung eines Rechts zu fordern, für das junge Menschen, die mit Filesharing und Social Media aufwachsen, kein Bewusstsein existiert? Vor diesem Hintergrund fordern die Piratenpartei sowie die Grünen die Legalisierung der digitalen Kopie für den privaten Nutzer, da es u.a. schlicht und ergreifend unmöglich sei, von Privatusern zu verlangen, sämtliche geteilten und geposteten Inhalte auf deren Urheberschaft zu prüfen. Außerdem kann die Herkunft der über facebook geteilten Medien aufgrund der schnellen viralen Verbreitung nur noch selten nachvollzogen werden.

Dass im Internet gewisse Regeln eingehalten werden müssen und innerhalb dieses Mediums kein rechtsfreier Raum entstehen darf und wird, steht sicher außer Frage. Erst vor wenigen Tagen fiel z.B. ein klares Urteil gegen einen der Mitverantwortlichen des Portals kino.to, das Infrakstruktur bereitstellte, die den freien Konsum von Filmen ermöglichte. Wie diese Regeln zukünftig gestaltet werden müssen, um einerseits die innovativen Möglichkeiten des Internets voll ausschöpfen zu können und gleichzeitig den Urheber vertretbare Refinanzierungspotential zu bieten, bedarf einer intensiven Auseinandersetzung, bei der alle Positionen und Perspektiven zwischen Urheber und Konsument in Betracht gezogen werden müssen.

Sie sagen

Sie sagen "Ja zum Urheberrecht", aber wer sagt eigentlich "nein"?, © www.jazumurheberrecht.com

Die Aussage einiger Urheber, von denen ein Großteil den bereits etablierten Künstlern zugerechnet werden kann, die Piratenpartei (und auch die Grünen) wollten das Urheberrecht komplett abschaffen, erscheint in diesem Kontext hingegen nicht als konstruktiver Diskussionsbeitrag, sondern vielmehr als Stimmungsmache. Seit kurzem läuft bei Facebook eine Kampagne, über die sich die Befürworter einen "Ja – Urheberrecht"-Button an ihr Profilbild pinnen können. Die Botschaft liegt auf der Hand: Wenn jemand "Ja" sagt, muss es auch jemanden geben, der "Nein" sagt. Wer also will das Urheberrecht abschaffen? Weder im Wahlprogramm der Grünen noch der Piraten findet sich aber eine solche Forderung. Ob die besagte Kampagne auf diese Weise der Bedeutung dieses wichtigen Themas gerecht wird, sollte sicher hinterfragt werden.

Man kann zudem mit guten Gründen bezweifeln, dass die sich hier organisierenden Aktivisten die Meinung aller Urheber vertreten. Im Verlauf der Zeit hat sich nämlich auch innerhalb der Kulturschaffenden eine Zweiklassengesellschaft etabliert. Bezogen auf die musizierende Community lässt sich diese bereits ganz grob einteilen in die Gruppe der GEMA-Mitglieder und die der Nicht-Mitglieder. Erstgenannte haben sich dazu entschieden einer Verwertungsgesellschaft, eben der GEMA, ihre Verwertungsrechte (und nicht etwa die Urheberrechte) abzutreten, um von der Inkassostruktur des Vereins profitieren zu können.

Die GEMA vertritt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die Verwertungsrechte für alle von diesem Urheber geschaffenen Werke, setzt Gebühren für deren Nutzung fest und treibt diese auch ein (siehe auch: Basisinfos zu GEMA und GVL). Die GEMA schüttet nach Abzug der Verwaltungskosten einen Großteil ihrer Einnahmen an die Urheber aus.

Der Ausschüttungsprozess selbst wird hierbei nicht selten kontrovers diskutiert, da die GEMA als Verein aus zwei mit unterschiedlichen Rechten ausgestatteten Mitgliedschaftsgruppen besteht, nämlich auf der einen Seite die "ordentlichen" und "außerordentlichen" (ca. 3.500), auf der anderen Seite die "angeschlossenen Mitglieder" (mit ca. 61.000 Personen die große Mehrheit). Die Letztgenannten besitzen keinen wesentlichen Einfluss auf eine Mitgestaltung des Verteilungsschlüssels, über den die GEMA die eingesammelten Tantiemen auf ihre Mitglieder verteilt. Da auch Gebühren fällig werden, wenn der Urheber selbst seine Werke auf der eigenen Webseite anbietet, ist nachvollziehbar, warum ordentliche Mitglieder häufig statische Positionen vertreten. Sie können kaum eigene Promotion mit eigenem Songmaterial über das Internet machen, ohne selbst zu Kasse gebeten zu werten.

Die GEMA macht es ihren Mitgliedern nicht leicht, ihre eigenen Inhalte über das Internet zu streamen.

Die GEMA macht es ihren Mitgliedern nicht leicht, ihre eigenen Inhalte über das Internet zu streamen., © GEMA

Obwohl man zwischen Urheberrecht (nicht übertragbar) und Verwertungsrecht (übertragbar) differenzieren muss, so besteht zwischen beiden dennoch eine Wechselwirkung. Insbesondere gewinnen Modelle Bedeutung, die dem Urheber grundsätzlich das Recht einräumen, das eigene Songmaterial auf allen gängigen Webseiten bzw. Social Media-Plattformen kostenlos zu bewerben, ohne Angst vor einer Rechnung seitens der GEMA haben zu müssen. Mittlerweile können GEMA-Mitglieder zwar ihre Musik über ihre Webseite streamen, allerdings nur dann, wenn diese nicht in einer Verbindung zu E-Commerce-Plattformen steht. Wann genau eine solche Verbindung besteht, wird jedoch nicht genau definiert. Die Erkenntnis, dass Promotion insbesondere im Internet nur dann Sinn macht, wenn auch der Verkauf unmittelbar angestoßen werden kann, fehlt in diesen Regeln. Vielmehr unterstreicht die GEMA an dieser Stelle weiterhin ihre verwertungsrechtliche Vormundschaftsrolle gegenüber dem Urheber. 

Dadurch befindet sich der Urheber in einer Zwickmühle: Einerseits erlaubt ihm die Bindung an die GEMA nicht, das eigene Material im Netz nach Belieben anzupreisen, andererseits muss er ohnmächtig zusehen, wie seine Inhalte von Usern zuhauf im Internet geteilt und kopiert werden. Nicht selten reagieren Urheber auf diesen Zustand mit dem erhobenen Zeigefinger in Richtung Musikkonsument und der Forderung diesem "illegalen" Treiben ein Ende zu setzen.

Auf den ersten Blick erscheint diese Reaktion verständlich. Doch vor dem Hintergrund der schnellen und quasi selbstverständlichen Teilbarkeit von Inhalten innerhalb sozialer Medien sowie der Tatsache, dass der Konsument heutzutage nahezu an allen Ecken des Netzes Musik im Überfluss findet, erscheint es als kaum zu bewältigendes Unterfangen, ein Wertempfinden für die eigenen digitalen Musikstücke aufzubauen. In Zeiten, in denen der Musikfan für 5 Euro im Monat legalen Zugriff auf 16 Millionen Titel hat und für jährlich 20 Euro seine komplette Musiksammlung in eine "Cloud" packen kann, wird es zusehends schwieriger den klassischen Ansatz der Tonträgerindustrie aufrecht zu erhalten, der sich primär auf den Abverkauf von Musik konzentriert.

Mit dem Aufblühen der CD in den 1990ern erfuhr dieses Modell einen enormen Boom. Wer von Vinyl auf CD wechseln wollte, musste kaufen. Wer jedoch heute von CD auf eine digitale Musikbibliothek wechseln will, muss die Musik von seinen CDs nur noch "importieren". Musiker und Beteiligte der Verwertungsindustrie konnten sich zu Zeiten des CD-Booms also eine "goldene Nase" verdienen. Diese sitzen nun im erlauchten Kreis der "ordentlichen" GEMA-Mitglieder und wenden sich teilweise vehement gegen User, die ihre Musik kostenlos über das Internet beziehen, kopieren oder teilen. Dass sich unter diesen Usern auch Fans befinden könnten, die Konzertkarten, T-Shirts und Poster käuflich erwerben, wird scheinbar ausgeblendet.

Man gewinnt nicht selten den Eindruck, dass sich Musiker in der Debatte um das Urheberrecht komplett auf ihr musikalisches Produkt in Form der downloadbaren Datei reduzieren. Dass es sich hierbei um ein Vehikel zur Eigenpromotion handeln könnte, das dazu beiträgt, dass der Fan zukünftig sein Geld für andere neue Bestandteile des Produktportfolios der Künstler ausgibt, wird selten ernsthaft diskutiert. Stattdessen versuchen manche Musikschaffende beim Konsumenten ein schlechtes Gewissen zu erzeugen, in der Hoffnung, dadurch ein hochwertigeres und monetarisierbares Kunstverständnis aufzubauen.

Die Schweizer Musikschaffenden unterstellen den Konsumenten pauschal, nur musikalischen Schrott gekauft zu haben. Ob das der richtige Weg ist?

Die Schweizer Musikschaffenden unterstellen den Konsumenten pauschal, nur musikalischen Schrott gekauft zu haben. Ob das der richtige Weg ist?, © musikschaffende.ch

Der Verein der Schweizer Musikschaffenden trieb dies unlängst mit einer Anzeige auf die Spitze, indem er den Musikkonsumenten direkt unterstellt, in den vergangenen Jahren Geld für musikalischen Schrott ausgegeben zu haben, während er heute nur noch eine Kostenlosmentalität an den Tag legt, von der hochwertige Kunst nicht produziert werden kann.

Sicherlich befinden sich Urheber, Künstler, deren Produkte über das Internet vertrieben werden können in einer schwierigen Phase des Umbruchs. Es findet zweifelsohne ein Wertewandel statt, dem kein Einhalt geboten werden kann, indem man nahezu alle User in eine illegale Ecke drängt. Dieser Wandel kann nur dann konstruktiv vollzogen werden, wenn die Interessen aller Beteiligten innerhalb der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Ebenso gilt es die Funktion aller, die an diesem System mitverdienen, kritisch zu hinterfragen. Das gilt nicht zuletzt auch für die Lizenznehmer, wie z.B. die Labels und Contentanbieter wie Spotify und Youtube.

Erst vor kurzem haben wir über das brisante Modell der Streaminganbieter berichtet und dabei die Frage aufgeworfen, ob der sich hierüber generierte Erlös überhaupt für den Urheber lohnt. Ebenso kann man die Frage stellen, welches Label bzw. welcher Content-Aggregator die Urheber gefragt hat, bevor sämtliche Inhalte zu irgendwelchen Konditionen in diesen Kanal geschoben wurden, der wie im Falle Spotify in Deutschland online geht, ohne einen Vertrag mit der GEMA unterschrieben zu haben. Warum liest man in diesem Zusammenhang sehr wenig bis gar nichts über Urheber, die sich gegen diese Entmündigung durch die Verwerter erheben? Warum geht es gefühlt immer gegen den bösen Internet-User?

Gegen die pauschale Kriminalisierung von Internet-Usern oder Forderungen nach Verschärfung der Strafen für Urheberrechtsverletzungen bis hin zu einer verstärkten staatlichen Kontrolle des Internets spricht vor allem der Wert einer vielfältigen demokratischen Kultur, die sich auch gerade im Internet in immer neuen Formen herausbildet. Dieser Umstand sollte eigentlich von allen Urhebern verstanden und respektiert werden, die sich einst als Rebellen definiert haben und nicht zuletzt mit der Unterstützung ihrer rebellischen Fans dorthin gekommen sind, wo sie nun stehen.

Wie das Urheberrecht der Zukunft genau beschaffen sein muss, ist im Augenblick noch unklar. Klar ist aber, dass es in einem Prozess entstehen wird, der sich nicht allein an den Interessen der Künstler orientieren kann, sondern mehrere Positionen einbeziehen muss – vor allem auch die der Konsumenten, die Kunst ja auch bezahlen sollen. Anstatt mit erhobenem Zeigefinger auf sie loszugehen, wären manche Künstler besser beraten, die neuen Realitäten zu berücksichtigen und mit ihren Fans in einen Dialog zu treten über die Frage, welche Wege sich finden lassen, um Kunstschaffende im 21. Jahrhundert zu unterstützen und zu finanzieren.

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