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Prozess geht in die letzte Phase

"Kein echter Schaden": KI-Streaming-Betrüger Michael Smith beantragt Bewährungsstrafe

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 29.09.2026

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"Kein echter Schaden": KI-Streaming-Betrüger Michael Smith beantragt Bewährungsstrafe

© Fotis Fotopoulos via unsplash.com

Smith hatte sich im März 2026 schuldig bekannt, mit KI-generierten Songs und automatisierten Accounts Milliarden von Streams erzeugt und dadurch mehr als acht Millionen Dollar an Tantiemen erhalten zu haben. Jetzt erklären seine Anwälte, anderen Künstlern sei durch den Betrug kein nennenswerter Schaden entstanden und fordern eine Bewährungsstrafe für Smith.

Die manipulierten Streams hätten sich auf Millionen von Beteiligten ausgewirkt, sodass kein einzelner Rechteinhaber einen spürbaren Verlust erlitten habe. Deshalb beantragte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe anstelle einer Haftstrafe.

Streaming-Systen als Argument gegen Haftstrafe

Die Argumentation der Anwälte verweist auf das Pro-rata-Modell, das von vielen Streaming-Diensten genutzt wird. Dabei fließen die Streaming-Einnahmen zunächst in einen gemeinsamen Pool und werden anschließend anhand der jeweiligen Streaminganteile verteilt. Betrügerische Streams erhöhen damit den Anteil der Manipulatoren und verringern entsprechend den Anteil legitimer Rechteinhaber am Gesamtaufkommen.

Smiths Anwälte argumentieren allerdings, dass sich dieser Schaden auf eine sehr große Zahl von Betroffenen verteilt habe:

"Die Auswirkung, die jeder einzelne Stream auf den Anteil jedes anderen Künstlers am gesamten Streaming-Pool hat, gleicht nicht einem Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein – es ist ein Tropfen im Ozean. Dementsprechend hat kein einzelner Künstler oder Songwriter durch das Verhalten von Herrn Smith einen wahrnehmbaren Schaden erlitten."

Die Verteidigung verweist außerdem darauf, dass Smith keine Vorstrafen hat, sich in der Vergangenheit für andere eingesetzt habe und eine Haftstrafe seine Familie belasten würde. Streaming-Betrug sei zudem ein strukturelles Problem, das sich durch die Inhaftierung eines Einzelnen nicht lösen lasse.

Staatsanwaltschaft sieht Schaden bei Rechteinhabern

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Darstellung, Smiths Taten hätten keinen wahrnehmbaren Schaden verursacht. US-Staatsanwalt Jay Clayton erklärte bereits nach Smiths Schuldbekenntnis, dieser habe Millionen Dollar gestohlen, indem er Tantiemen abgezweigt habe, die legitimen Künstlern und anderen Rechteinhabern zugestanden hätten.

Auch Victoria Oakley, Geschäftsführerin der IFPI, und Mitch Glazier, Geschäftsführer der RIAA, argumentieren ähnlich:

"Da Streaming-Dienste die Rechteinhaber aus einem begrenzten Einnahmenpool bezahlen, werden Einnahmen von legitimen Urhebern abgezweigt, die diese Plattformen überhaupt erst mit Nutzern, Abonnements und Werbung versorgt haben. Das ist Diebstahl, schlicht und einfach."

Das mögliche Strafmaß

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Smith eine Haft- oder Bewährungsstrafe erhält. Für das Delikt, zu dem er sich schuldig bekannt hat, drohen ihm maximal fünf Jahre Gefängnis. Im Rahmen seiner Vereinbarung über das Schuldbekenntnis hat Smith zudem der Einziehung von mehr als 8 Millionen US-Dollar zugestimmt.

Die Urteilsverkündung ist derzeit für den 6. Oktober 2026 angesetzt. Smiths Fall gilt als erstes US-Strafverfahren wegen Streaming-Betrugs, bei dem KI-generierte Musik eine zentrale Rolle spielt. Die Entscheidung über das Strafmaß könnte daher auch für den künftigen Umgang mit vergleichbaren Fällen von Bedeutung sein.

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