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Ungerechte Bevorzugung von Angestellten

Musikverbände kritisieren geplante Aktivrente – Selbstständige bleiben außen vor

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 05.11.2025

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Musikverbände kritisieren geplante Aktivrente – Selbstständige bleiben außen vor

© Selim Karadayı via pexels.com

Mehrere Musikverbände warnen vor der Benachteiligung selbstständiger Musikerinnen und Musiker durch die geplante Aktivrente. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der steuerfreie Hinzuverdienst nur für Angestellte gelten – nicht aber für Selbstständige.

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2026 eine sogenannte Aktivrente einzuführen. Diese ermöglicht es Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Doch die Regelung soll ausschließlich für nichtselbstständige Beschäftigte gelten.

Die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO ("Freie Ensembles und Orchester in Deutschland"), die Orchestervereinigung unisono und der Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen (VUT) kritisieren, dass dadurch viele selbstständige Musiker*innen von der Steuererleichterung ausgeschlossen würden – auch jene, die über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversicherungspflichtig sind.

"Zynisch und fachlich unhaltbar"

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme sprechen die Organisationen von einer eklatanten Ungleichbehandlung. Die Begründung im Gesetzentwurf, Selbstständige benötigten keine Anreize zur Weiterarbeit, sei "zynisch und fachlich unhaltbar". Die Verbände bekräftigen:

"Selbstständige dürfen steuerlich auf keinen Fall gegenüber Angestellten benachteiligt werden".

Ungerechte Bevorzugung von Angestellten

Bekanntlich bleiben viele Musikschaffende über das Rentenalter hinaus beruflich aktiv – aus finanziellen Gründen, gesellschaftlichem Engagement oder persönlicher Berufung. Sie leisteten wertvolle kulturelle Arbeit und zahlten als Mitglieder der KSK seit Jahrzehnten Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die geplante Schlechterstellung widerspeche dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes  aus Art. 3 und sei "Ausdruck einer verfehlten Bevorzugung von Erwerbsarbeit, wenn sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsform stattfindet."

Der Ausschluss von den Steuererleichterungen der Aktivrente wiege im Fall selbstständiger Musiker ungleich schwerer, "da ihre Selbstständigkeit oft durch prekäres Einkommen und unsichere Perspektiven geprägt ist."

Forderung nach Gleichbehandlung

Die Verbände fordern eine Nachbesserung des Gesetzesvorhabens und die Einbeziehung von Selbstständigen. Nur so sei eine faire und gleichbehandelnde Rentenpolitik möglich.

Die zentralen Forderungen lauten:

  • Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten.

  • Steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Arbeitenden im Rentenalter ist zwingend erforderlich.

  • Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden.

Mit ihrem Appell wenden sich die Organisationen an Bundestag und Bundesrat, die geplante Regelung im Sinne der gesamten Musikbranche zu überarbeiten.

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