Musikalische Entwicklung ist bedeutsam
Nachbarn klagen wegen Ruhestörung durch musizierende Kinder, aber das Gericht weist die Klage ab
Das Gericht bestätigt: Musikalische Entwicklung von Kindern ist schützenswertes Gut. © Salvation Army USA West / Lizenz: CC BY 2.0
Wie das Münchener Amtsgericht bekanntgab, reichte ein Ehepaar Klage wegen unzumutbarer Geräuschbelästigung ein. Grund für die Klage waren die Kinder, die im benachbarten Einfamilienhaus regelmässig an ihren Instrumenten (Saxofon, Schlagzeug und Tenorhorn) übten. Laut dem Ehepaar würden die Geräusche der Instrumente teils 70 Dezibel überschreiten, weiterhin hielte man sich nicht an Ruhezeiten.
Musikalische Entwicklung im Vordergrund
Der zuständige Richter überprüfte die vorliegenden Lärmprotokolle und machte sich ebenfalls vor Ort ein Bild der Geräuschkulisse. Nach Mitteilung des Gerichts kam er daraufhin zu dem Schluss, dass der Geräuschpegel nicht den "Grad der Unzumutbarkeit erreiche" und auch Nichteinhaltung der Ruhezeiten nur sporadisch vorkäme.
Weiterhin stellte der Richter fest, dass die Einhaltung von Ruhezeiten durch Minderjährige nicht per se verlangt werden könne. Es gehöre zum Reifeprozess, Regeln zu verletzen und aus den daraus folgenden Konsequenzen zu lernen. Auch stehe in diesem Fall der Schutz der gesunden (musikalischen) Entwicklung der Kinder im Vordergrund. Dem Musizieren der Kinder sei also Vorrang zu gewähren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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