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Vergabe von Restmitteln

Neustart Kultur 2: Initiative Musik verlängert Förderung für Festivals, Veranstalter und Clubs

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 24.08.2022

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Neustart Kultur 2: Initiative Musik verlängert Förderung für Festivals, Veranstalter und Clubs

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik. © Christoph Petras

Mit ihrem Förderprogramm im Rahmen von Neustart Kultur 2 unterstützt die Initiative Musik Livemusik-Veranstaltungen und überregionale Musikfestivals. Das Förderprogramm wurde nun um sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Zu Beginn des Jahres 2022 standen der Initiative Musik 105 Millionen Euro aus dem Topf der Bundesregierung zur Verfügung. Davon können bis Ende Juni 2023 noch weitere vier Millionen Euro vergeben werden. 

Diese Zahlen lassen erkennen, dass es sich bei den verbleibenen Restmitteln nur um einen geringen Teil der ursprünglichen Gesamtmittel handelt. Es ist erfreulich, dass die Initiative Musik diese für ein weiteres halbes Jahr vergeben darf, aber die Hilfe stellt kaum mehr als einen Tropfen auf den heißen Stein dar.

Vergabe von Restmitteln

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik, begrüßt die Verlängerung. Ihre Aussagen verdeutlichen aber auch, dass Keßler sich der schwierigen Situation vieler Festivals und Livemusik-Veranstaltungen bewusst ist und weiß, dass die Verlängerung der Förderprogramme daran nur wenig ändern wird.

"Man sieht wieder lange Schlangen vor den Clubs und ausverkaufte Festivalshows. Gleichzeitig gibt es aber auch vermehrt Festival- und Tourabsagen, da das Publikum immer noch sehr zögerlich ist. Darüber hinaus sehen wir, dass die Neustart Kultur-Förderung zwar substanziell hilft, allerdings mussten aufgrund der gestiegenen Kosten einige Projekte trotz Förderung Verluste verzeichnen."

Durch die offizielle Programmverlängerung und bestehende Restmittel erhielten die Festivals und Veranstalter/innen laut Kessler auch in Anbetracht der derzeitigen Situation "ein bisschen mehr Bewegungsfreiheit und Planungssicherheit". 

Nicht alle Programme werden verlängert

Veranstaltende, die hauptverantwortlich für Inhalt, Organisation und Finanzierung von Live-Musikveranstaltungen und Musikfestivals in Deutschland sind, können im Rahmen der Verlängerung weiterhin Anträge stellen.

Betreiber/innen von Musikclubs können für die Förderung laufender Projekte eine Verlängerung beantragen. Neue Anträge sind in diesem Bereich allerdings nicht möglich. Nicht verlängert wurde zudem die Förderung von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals, die dadurch am 31. Dezember 2022 ausläuft.

Gesamtförderung von 194 Millionen Euro 

Die Initiative Musik unterstützt im Rahmen von Neustart Kultur allein im Live Musik-Bereich bereits über 2.400 Projekte, davon 1.280 mit Hilfe der Gelder von Neustart Kultur 2. Im Live-Bereich hat die Initiative Musik bereits eine Gesamtförderung von 194 Millionen Euro zugesagt.

Außerdem gibt es ungefähr 280 Bewerbungen mit einem Bewerbungsvolumen von ca. 26 Millionen Euro im Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals, die noch bewilligt werden müssen. Wenn alle ausstehenden Anträge bearbeitet sind, können die weiteren 4 Millionen Euro vergeben werden. 

Zuschüsse bis zu 800.000 Euro

Antragsberechtigt sind weiterhin Veranstaltende, die hauptverantwortlich für Inhalt, Organisation und Finanzierung der Produktion und Durchführung von Live-Musikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland sind.

Musikfestival- und Konzertveranstalter, die vor Beginn der Pandemie regelmäßigen Spielbetrieb nachweisen können, können Fördermittel von bis zu 800.000 Euro für die Wiederaufnahme von Konzertveranstaltungen aller Genres beantragen. Die Förderhöchstgrenze für sogenannte Free- und Outdoor-Musikfestivals von überregionaler Bedeutung beträgt 200.000 Euro.

Die Förderanteile betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent erforderlich ist. Im Mittelpunkt stehen die Programmplanung und öffentliche Präsentationen zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebes.

Eile ist geboten

Die Mittel werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben: der zeitige Erhalt einer vollständigen Bewerbung ist entscheidend für den Erfolg eines Antrags.

Angesichts der geringen Menge der Restmittel, sollten die Veranstalter daher ihre Anträge schnellstmöglich einreichen.

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