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Privatkopie-Abgaben auf CD- und DVD-Rohlinge nach langwierigem Rechtsstreit festgelegt
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Bereits 2008 wurde beschlossen, dass die Hersteller von CD- und DVD-Rohlingen (vertreten durch den IM) für diese in Zukunft eine Abgabe an die in der ZPÜ organisierten Verwertungsgesellschaften zahlen müssen. Damit sollen Künstler für eventuell durch (legale) Privatkopien entstandene Verluste entschädigt werden.
Die Tariferhöhung ist übrigens – im Gegensatz zu einigen der derzeit kursierenden Berichte – nicht das alleinige Werk der GEMA. Vielmehr ist diese zusammen mit anderen Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der VG Bild-Kunst in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte organisiert.
Höhe der Abgaben festgelegt
Am 13. März 2018 wurde ein Beschluss veröffentlicht, der die Höhe der Privatkopie-Abgaben festlegt. Diese waren seit 10 Jahren ein Streitpunkt zwischen dem Informationskreis AufnahmeMedien und der ZPÜ.
Für CD-Rohlinge müssen Hersteller und Importeure in Zukunft zwischen 1,25 und 2,5 Cent (pro Rohling) zahlen, für DVDs zwischen 2,5 und 10 Cent. Neben den Tarifen für Rohlinge wurden auch Tarife für CD- und DVD-Brenner festgelegt.
Ist das noch zeitgemäß?
Auch, wenn eine so umgesetzte Privatkopie-Abgabe gerade aus Künstler-Perspektive durchaus zu begrüßen ist, stellt sich doch die Frage, ob dieser Beschluss im Jahre 2018 wirklich noch zeitgemäß ist.
In Amerika plant Best Buy derzeit, den Verkauf von CDs einzustellen; Verkäufe von physischen Medien sind seit längerem rückläufig. Die Zukunft der Musik scheint zu weiten Teilen im digitalen Bereich zu liegen, sodass fraglich ist, ob die Privatkopie-Abgabe auf Rohlinge wirklich da ansetzt, wo Künstlern derzeit Einnahmen entgehen.
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