Prozess geht weiter
Rechtsstreit um "Levitating": Gericht lehnt Antrag auf Klageabweisung von Dua Lipa und Warner ab
Dua Lipa (2024). © Tyrone Lebon
In der Klage behauptet Bosko Kante, der Entwickler der ElectroSpit Talk Box, von Kozmeniuk gebeten worden zu sein, eine Talkbox-Aufnahme für den Song "Levitating" zu erstellen.
Anschließend hätten sich beide mündlich darauf geeinigt, dass diese Aufnahme lediglich in der Originalaufnahme des Songs verwendet werden dürfe und nicht in Remixen. Gegen diese Vereinbarung hätten jedoch Kozmeniuk, Dua Lipa und Warner verstoßen.
Geschätzter Schadensersatz
Die Klage fordert mindestens 2 Millionen US-Dollar und Zinsen als Schadensersatz. Dazu kommen die mit den Remixen erzielten Gewinne, die auf mindestens 20 Millionen Dollar geschätzt werden.
Dass viel Geld auf dem Spiel steht, überrascht kaum, da der "Levitating"-Remix mit Rapper DaBaby zur beliebtesten Version des Liedes geworden ist.
Der DaBaby-Remix hat auf Spotify 2,145 Milliarden Streams erzielt, während die Albumversion 984 Millionen Streams verzeichnet. Auf YouTube hat der Remix sogar stolze 902 Millionen Aufrufe erreicht, während die Albumversion nur 16 Millionen Plays zählt.
Antrag auf Klageabweisung
Lipas Team versuchte, die Klage mit der Argumentation abzuweisen, dass Kante nicht angegeben habe, welche Teile seiner Aufnahme in den drei Remixen verwendet wurden. Daher soll Kante den für eine Urheberrechtsverletzung erforderlichen Test der "wesentlichen Ähnlichkeit" (substantial similarity) nicht erfüllt haben.
Allerdings gaben die Beklagten während einer mündlichen Verhandlung zu, dass zumindest Teile der Kante-Aufnahmen in den Remixen verwendet wurden. Richter Hernan D. Vera vom US-Bezirksgericht in Los Angeles wies daher Lipas Antrag auf Klageweisung ab und erklärte, dass Kante zunächst keine forensische Analyse der Tondateien durchführen muss.
In seiner Entscheidung, der hier nachgelesen werden kann, schrieb der Richter:
"Das Gericht ist der Ansicht, dass der Kläger eine Urheberrechtsverletzung hinreichend geltend gemacht hat, indem er behauptet, dass seine urheberrechtlich geschützte Aufnahme - d. h. seine tatsächliche Stimme - in den Remixen ohne seine Zustimmung verwendet wurde. Das ist ausreichend."
Warner muss Zahlen nicht offenlegen
Kante hatte zudem verlangt, dass Warner offenlegen muss, wie viel Geld sie mit den "Levitating"- Remixen verdient haben.
Richter Vera wies diesen Teil von Kantes Klage ab und entschied, dass das Bundesurheberrecht in diesem Fall über dem kalifornischen Recht steht, da Kante immer noch Auskunft über die Einnahmen nach Bundesrecht verlangen kann.
Wann die Klage vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.
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