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Urheberrechtssreit mit Major-Labels

Suno und Udio möchten Zahl der KI-Trainingsdaten geheim halten

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 05.06.2026

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Suno und Udio möchten Zahl der KI-Trainingsdaten geheim halten

© immo wegmann via Unsplash

Die KI-Songplattformen Suno und Universal wollen in den Gerichtsverfahren gegen Major-Labels die Anzahl der von ihnen verwendeten Songs zum Training ihrer KI nicht preisgeben. Unterstützung erhält Suno dabei paradoxerweise von den Klägern.

Seit Monaten streiten Major Labels mit Suno und Udio über mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Training der entsprechenden KI-Modelle. In parallel laufenden Gesprächen über eine außergerichtliche Einigigung schien es zuletzt wenig Fortschritte zu geben.

Sorge vor Konkurrenz

Einen gemeinsamen Nenner haben die Kontrahenten aber nun doch gefunden. Universal und Sony haben keine Einwände gegen einen Antrag der KI-Musik-Plattform Suno zur Geheimhaltung der Anzahl der zum KI-Training genutzten Songs.

Sunos Co-Gründer Georg Kucsko begründete den Antrag durch die Konkurrenz mit anderen KI-Plattformen. Sie könnten die Daten verwenden "um ihre eigenen Systeme mit dem Modell von Suno zu messen [und] Rückschlüsse auf den Trainings- und Entwicklungsansatz von Suno zu ziehen.".

Udio zieht nach

Nachdem Suno die Geheimhaltung der KI-Trainingszahlen beantragt hat, möchte auch Udio die Informationen nicht preisgeben. Udio schreibt dazu:

"Wenn Wettbewerber den Umfang der Trainingsdaten von Udio erfahren würden, [...] könnten sie diese Informationen nutzen, um Konkurrenzprodukte schneller und zu geringeren Kosten zu entwickeln und zu verfeinern, indem sie die Trainingsdatenzahl nutzen, um ihre eigenen Trainingsdatensätze mit denen von Udio zu vergleichen und wirtschaftlich sensible Erkenntnisse über Udios Trainingsmethodik und -strategie abzuleiten."

Daten im öffentlichen Interesse?

Die New Yorker Inner City Press (ICP) drängt jedoch darauf, die Zahlen von Suno freizugeben. Matthew Lee von ICP forderte das zuständige Gericht auf, den Antrag von Suno abzulehnen, da die "Informationen von unmittelbarem öffentlichem Interesse" seien. 

Insbesondere gelte dies für Artists und Mitarbeiter:innen, um deren Musik es geht: "Dies sind keine nebensächlichen Beweisunterlagen – es handelt sich um die zentralen Schriftsätze und begleitenden Unterlagen für den Antrag der Kläger auf Änderung der Klage."

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