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AGB schränken Kunden ein

Ticketmaster hofft, Sammelklage durch seine Geschäftsbedingungen aufzuhalten

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.12.2018

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Ticketmaster hofft, Sammelklage durch seine Geschäftsbedingungen aufzuhalten

Ticketing. © MKB

Kann ein Unternehmen seinen Kunden in den Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer (Sammel)Klage untersagen? Im Fall der angeblich betrügerischen Machenschaften der Ticketing-Plattform Ticketmaster steht genau diese Frage im Raum.

Im Oktober 2018 erhoben kanadische Journalisten schwere Anschuldigungen gegen Ticketmaster: Angeblich soll das zu Live Nation gehörende Unternehmen unseriöse Ticketzweithändler auf der eigenen Plattform – entgegen der eigenen Geschäftsbedingungen – dulden und fördern.

Nachdem diese Vorwürfe laut wurden, fanden sich erste Ticketmaster-Kunden zusammen, um die Plattform wegen unlauteren Wettbewerbs zu verklagen. Laut Complete Music Update könnte diese Klage allerdings scheitern, bevor sie überhaupt vor Gericht zugelassen wird. 

Das Kleingedruckte

Wie bei digitalen Verkaufsplattformen üblich, müssen Kunden auch bei Ticketmaster vor dem Ticketkauf den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zustimmen.

Die Geschäftsbedingungen Ticketmasters. Die Markierung erfolgte bereits durch das Unternehmen

Die Geschäftsbedingungen Ticketmasters. Die Markierung erfolgte bereits durch das Unternehmen, © Ticketmaster (https://www.ticketmaster.com/h/terms.html)

Die Anwälte der Plattform geben an, dass diese u.a. besagen, dass Kunden mit ihrer Zustimmung einwilligen, etwaige Unstimmigkeiten nicht vor Gericht zu bringen. Stattdessen werden solche Streitigkeiten in einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren bearbeitet. Eine Klage seitens der Ticketkäufer wäre somit also explizit ausgeschlossen.

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