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Erste Hygienekonzepte vorgestellt

Unter diesen Bedingungen sind kleinere Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz wieder möglich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 27.05.2020

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Unter diesen Bedingungen sind kleinere Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz wieder möglich

© Harrison Haines via Pexels

Auch Rheinland-Pfalz lockert langsam seine Corona-Bestimmungen und will kleinere Veranstaltungen nach und nach wieder ermöglichen. Insbesondere Veranstaltungen im Freien profitieren von den Regelungen.

Laut den neuen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz können ab dem 27. Mai 2020 Veranstaltungen im Freien mit einer Begrenzung auf maximal 100 Personen wieder stattfinden. Ab dem 10. Juni wird die Begrenzung sogar auf 250 Personen angehoben.

Aufwendiges Regularium

Für die im Rahmen der gelockerten Regelungen möglichen Veranstaltungen an der freien Luft gelten verschärfte Hygieneregeln. So ist eine klar gekennzeichnete Absperrung des Geländes sowie die Schaffung zentraler Ein- und Ausgänge notwendig. Weiterhin vorgeschrieben sind Obergrenzen für die Zahl der Besucher pro Quadratmeter und eine Wahrung des Abstands am Einlass und am Sitzplatz.

Menschen, die nicht von der Kontaktbeschränkung erfasst sind, etwa weil sie in einem Hausstand wohnen, dürfen an einem Tisch sitzen, die Zahl der Personen an einem Tisch ist allerdings auf sechs begrenzt. Zusätzlich muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden: Besucher/innen müssen also ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Falle einer Infektion im Rahmen der Veranstaltung kontaktiert werden zu können. Die sanitären Anlagen müssen regelmäßig gereinigt werden und die Besucher/innen haben ihre Hände zu desinfizieren. 

Stuhlzwang

In geschlossenen Räumen dürfen sich ab dem 10. Juni maximal 75 Gäste für öffentliche Veranstaltungen zusammenfinden. Ab dem 10. Juni wird die Begrenzung auf 150 angehoben. Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen können ab dem 27. Mai unter besonderen Auflagen wieder öffnen.

So sind ausschließlich bestuhlte Veranstaltungen erlaubt; zwischen den einzelnen Plätzen der Besucherinnen und Besucher, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen, muss ein Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Die Bestimmungen des Landes sehen außerdem vor, dass eine Vorreservierung oder Anmeldung erforderlich ist, ebenso muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Warteschlangen müssen vermieden werden. 

Um die Belastung mit Aerosolen zu minimieren, müssen die Betreiber die ausreichende Belüftung des Gebäudes sicherstellen. Als Maßnahme wird empfohlen, die Räumlichkeiten im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Alternativ ist auch eine dauernde mechanische Belüftung möglich. 

Die vom Land vorgestellten Hygienekonzepte finden sich hier

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