Unterschiedliche Regelungen
Verbände fordern bessere Saalauslastung in Theatern und Konzertsälen
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© Donald Tong via Pexels
Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Frage, wie viele Menschen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen dürfen. In manchen liegt die Zahl bei nur 200 Besuchern, während andere schon 1.000 Zuschauer zulassen.
Veranstalter beklagen, dass sie das Zustandekommen dieser Zahlen nicht nachvollziehen können. Würden die Zuschauerzahlen anhand der Größe der Spielstätten berechnet, könnten in vielen Bundesländern Veranstaltungen unter Einhaltung der Abstandsregeln mit mehr Besuchern stattfinden, als derzeit zulässig ist.
Genaueres Augenmaß
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Bühnenverein gemeinsam mit der Deutschen Orchestervereinigung, der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger, der Deutschen Konzerthauskonferenz und der GMD-Konferenz ein genaueres Augenmaß bei der Zulassung von Publikum von Bund und Ländern. Vielerorts könnten mehr Leute an Veranstaltungen teilnehmen, als die strengen Sitzplatzbeschränkungen ermöglichen. Dazu Benedikt Stampa, Sprecher der Deutschen Konzerthauskonferenz:
"Gesundheit und Sicherheit der Zuschauer*innen und Künstler*innen haben für uns allerhöchste Priorität. Wir stehen im Einklang mit den aktuellen Schutzbestimmungen und sind uns der hohen Verantwortung bewusst, die wir als Kulturinstitutionen in Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie haben.
Es ist indes schwer zu vermitteln, dass in einem Konzerthaus in NRW zum Beispiel 1.000 Plätze belegt werden können, während in Bayern die Theater und Konzertsäle - unabhängig von der Platzkapazität - nur maximal 200 Besucher*innen einlassen dürfen und in Baden-Württemberg bis maximal 500 Besucher*innen Einlass gewährt wird. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer strukturellen Schieflage innerhalb der deutschen Konzertlandschaft und ist wirtschaftlich wie künstlerisch höchst problematisch."
Einen Vergleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Handel und der Gastronomie zieht Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins. Die Einhaltung der hygienischen Richtlinien, sowie Maskenpflicht, gezielte Desinfektion und ausreichende Durchlüftung sorge selbst bei Besetzung jedes zweiten Sitzplatzes für einen höheren Sicherheitsstandard als in den oben genannten Bereichen.
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