Berufsverbot bleibt bestehen
Merkel verbietet Großveranstaltungen bis Ende 2020
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Der Beschlussvorlage für das Treffen von Bundekanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten am 27. August 2020, nach der das Verbot für Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden sollte, wurde zugestimmt. Bis Ende des Jahres dürfen damit keine Konzerte mit Teilnehmerzahlen stattfinden, die die von den Ländern definierten Höchstgrenzen übersteigen.
Dies betrifft neben Volksfesten und größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauer/innen erneut auch Großkonzerte. Diese können seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang des Jahres nicht stattfinden – ein faktisches Berufsverbot, das die Existenz der Livebranche mit jeder Verlängerung stärker bedroht.
(Keine) Ausnahmen?
Inwiefern die geplanten Ausnahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen in Regionen, in denen es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 15 Neuinfektionen gab, auch für Konzerte gelten (können), bleibt dabei fraglich.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Veranstaltungsteilnehmer/innen in solchen Ausnahmefällen nur aus der betreffenden Region bzw. "umliegenden Regionen mit entpsrechenden Inzidenzen" kommen – eine Einschränlung, die die Regelung wohl eher für die erwähnten "Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen" praktikabel machen denn für ein Großkonzert mit einem potentiell deutschlandweiten Einzugsgebiet.
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