"Bösartige Absichten"?
Verletzung der Markenrechte: ABBA verklagen Tribute-Band
ABBA (2021). © Industrial Light & Magic
Die Klage gegen ABBA Mania (PDF) wurde am 3. Dezember 2021 von dem Unternehmen Polar Music International eingereicht, das über einige ABBA-Markenrechte verfügt und sich seit der ABBA-Gründung 1972 um deren Management kümmert.
In der 24-seitigen Anklageschrift wird der Tributeband Markenfälschung und -verletzung sowie unlauterer Wettbewerb und Cybersquatting, also das Registrieren von geschützten Begriffen als Domain-Namen, vorgeworfen.
Inhalt der Klageschrift
ABBA Mania wird von Polar Music vorgeworfen, sich schon längere Zeit "am Firmenwert und Ansehen" der "echten" ABBA bereichert zu haben.
So würden ABBA Mania "die Begriffe 'offiziell' und 'original' in vielen ihrer Marketingmaterialien, Webseiten und sozialen Medien" benutzen, was bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken könnte, dass es "eine Art Verbindung, Zugehörigkeit oder Sponsoring zwischen ihnen und ABBA gibt". Dies ist jedoch nicht der Fall.
Des Weiteren behauptet Polar Music, dass der Name ABBA Mania sowie die dazugehörige Webseite "absichtlich betrügerisch" gestaltet sei – ein klarer Versuch der Tributeband, von dem geistigen Eigentum ABBAs zu profitieren.
Ignorierte Unterlassungserklärung
Polar Music gibt weiterhin an, das Vorgehen von ABBA Mania schon länger zu beobachten. Das Label habe der Gruppe in einem Versuch, den Streit außergerichtlich beizulegen, bereits zwei Unterlassungserklärungen geschickt – eine im Juni 2021, die andere im Oktober.
Als Teil dieser vorgeschlagenen außergerichtlichen Einigung schlug Polar Music vor, dass die Beklagten "den Ausdruck 'ABBA Tribute' in einer nicht verwirrenden Art und Weise verwenden könnten, um ihre Tribute-Show zu beschreiben."
Diese Anfragen seitens ABBA/Polar Music wurden jedoch von ABBA Mania ignoriert, sodass nun die offizielle Anklage vor dem US Bundesgericht in New York (US District Court for the Southern District of New York) folgt. Polar erwartet eine Entschädigung in Höhe von "2.000.000 Dollar pro gefälschter Marke pro Art von Waren oder Dienstleistungen, die verkauft, zum Verkauf angeboten oder vertrieben werden".
Mit Spannung erwartetes Urteil
Wie Digital Music News berichtet, hatten ABBA Mania in der Zwischenzeit ein Banner auf ihrer Website eingefügt, das klarstellt, dass die Tributeband in keinerlei Weise offiziell mit ABBA oder Polar Music in Verbindung stehe.
Mittlerweile (Stand: 8. Dezember 2021) ist der besagte Banner auf der Website nicht mehr zu finden, stattdessen wurde an prominenten Stellen der Begriff "Tribute" platziert, was die Vermutung aufkommen lässt, dass ABBA Mania wohl auf diese Weise den Forderungen von Polar Music nachkommen willl.
Ob sich Polar Music mit dieser Änderung zufrieden gibt, bleibt jedoch noch zu erwarten. Was bei der Klage auch auffällt, ist, dass sie nur einen Monat nach der Veröffentlichung von ABBAs neuntem Studioalbum Voyage und etwa sechs Monate vor dem erwarteten Start der gleichnamigen, digitalen Konzertreihe eingereicht wurde.
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