Hilferuf
Münchner Clubs verklagen Bayern wegen Zwangsschließungen auf Schadensersatz
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Wie Alexander Spierer, Betreiber des Münchner Sweetclub und Mitinitiator der Klage, gegenüber der Süddeutschen Zeitung angibt, handelt es sich bei der Klage dabei nicht um Kritik an der Entscheidung der Landesregierung, die Clubs überhaupt zu schließen. Diese Entscheidung sei im Angesicht der Pandemie notwendig gewesen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Möglichkeiten prüfen
Eine sofortige Wiedereröffnung der Spielstätten sei daher auch nicht das Ziel des Normenkontrollantrags, den die sieben Clubbetreiber beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht haben.
Vielmehr solle die Möglichkeit geprüft werden, den Staat – möglicherweise auch erst zu einem späteren Zeitpunkt – für den durch die Sperrung entstandenen Schaden haftbar zu machen. Laut Aussage der Kläger habe die Regierung die Clubbetreiberinnen und -betreiber nicht in dem Maße unterstützt, wie dies nach den Zwangsschließungen notwendig gewesen wäre.
Aufmerksamkeit schaffen
Die Erfolgschancen der Klage sind vor dem Hintergrund der zahlreichen, bisher abgewiesenen Klagen gegen die Landes- und Bundesregierung(en) wegen der Corona-Maßnahmen jedoch eher unsicher.
Doch geht es den Klägern laut deren Anwalt auch viel eher um Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit für ihre Situation: Die Clubs wollen endlich in einen Dialog mit der Politik treten, und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Bisher sei die Gesprächsbereitschaft der Behörden nämlich noch äußerst gering.
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