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Komplizierte Gründe

Gestohlene Songtexte: US-Bundesgericht weist Klage gegen Google ab

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.08.2020

google urheberrecht lyrics genius

Gestohlene Songtexte: US-Bundesgericht weist Klage gegen Google ab

© Pixabay via Pexels

Die Lyrics-Website Genius hatte Google verklagt, weil der Tech-Gigant nach ihrer Auffassung die auf Genius veröffentlichten Texte unrechtmäßig kopierte. Nun wies ein US-Bundesgericht die Klage ab.

Im Dezember 2019 hat die Lyric-Webseite Genius eine Klage gegen Google eingereicht, in der sie dem Internetgiganten das unrechtmäßige Kopieren von Texten vorwarfen. Die Klage lautete auf unfaires und wettbewerbswidriges Geschäftsgebaren. In diesem Artikel berichteten wir bereits über den Streit.

Wettbewerbswidriges Verhalten?

Genius beschuldigte Google der Bereicherung durch das unrechtmäßige Kopieren von Songtexten, da das Unternehmen die Lyrics von Genius auf ihrer eigenen Seite verwende, die zudem bei Suchanfragen immer als Erste angezeigt würden.

Das betrachtet Genius als wettbewerbswidriges und unfaires Verhalten von Google, denn dadurch werde die Genius-Webseite weniger genutzt, wodurch hohe Verluste entstünden. 

Die Entscheidungsgründe

Genius war bislang eine der wenigen Webseiten, die Lyrics mit hoher Garantie komplett richtig angezeigt haben. Genius arbeitet direkt mit den Künstlern zusammen und erhalten von diesen häufig die richtigen Lyrics, was vor allem bei schwierig zu verstehenden oder sehr schnell gesungenen oder gerappten Passagen hilfreich ist.

Trotz dieser Zusammenarbeit besitzt Genius aber keine Urheberrechte an den Lyrics, was dazu führte, dass die zuständige Richterin Margo Brodie die Klage abwies. Sie erklärte, es handele sich um einen Streit über Urheberrechte, der nicht unter ihre Gerichtsbarkeit falle.

It's complicated

Die Urheberrechte an den Lyrics liegen nämlich bei den Künstlern. Die Tatsache, dass Genius mit diesen zusammenarbeitet und eigene Ressourcen verwendet, um sie aufzubereiten, ändert daran nichts.

Wie oben geschildert verklagte Genius Google aber nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, sondern wegen unfairen und wettbewerbswidrigen Geschäftsgebarens. Genius hätte Google auch gar nicht wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen können, weil es gar keine Urheberrechte besitzt.

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