×

Gute Nachricht für Veranstalter

Verwertungsgesellschaft GWVR und TikTok schließen Lizenzvereinbarung

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 28.08.2024

musikbusiness tiktok gwvr bdkv verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaft GWVR und TikTok schließen Lizenzvereinbarung

© picjumbo.com auf Pexels.com / Lizenz: CC0

GWVR, die Verwertungsgesellschaft der Veranstalter und TikTok haben eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen, wodurch GWVR-Mitglieder ab jetzt eine Vergütung für Handyvideos und andere Mitschnitte auf TikTok von Veranstaltungen der GWVR-Mitglieder erhalten werden.

Die GWVR (Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstalterrechten) wurde gegründet, damit Veranstalter an den Erlösen partizipieren, die mit Konzertmitschnitten generiert werden. Veranstalter werden so motiviert, noch mehr Geld und Arbeit in den Aufbau neuer Talente zu investieren.

Künstler können ebenfalls Mitglied in der GWVR werden, sofern sie bei ihren Konzerten als Mitveranstalter agieren und dabei zumindest teilweise für die Organisation und Finanzierung ihrer Veranstaltungen verantwortlich sind.

Vereinbarung mit TikTok

Über die Vereinbarung mit TikTok äußert sich Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR wie folgt:

"Die Einigung mit TikTok bringt den Veranstaltern nicht nur Geld, sondern ebnet den Weg für weitergehende Kooperationen zwischen TikTok, den Künstlern und Veranstaltern. Hier gibt es noch viel Potenzial, das wir gemeinsam erschließen werden."

Vor einigen Monaten hatte die GWVR auch eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erzielt. Der Tarif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden.

Über die GWVR

Die GWVR wurde nach Gründung 2011 als Tochter des BDKV 2014 als 13. Verwertungsgesellschaft in Deutschland zugelassen. Sie wurde gegründet, damit Veranstalter an den Erlösen partizipieren, die mit Konzertmitschnitten generiert werden. Veranstalter werden so motiviert, noch mehr Geld und Arbeit in den Aufbau neuer Talente zu investieren.

Die GWVR nimmt als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG wahr. Veranstalter aus dem In- und Ausland übertragen der GWVR durch Abschluss des Wahrnehmungsvertrags treuhänderisch die Wahrnehmung des Veranstalterrechts nach § 81 UrhG.

Mehr zur GWVR gibt es hier.

Ähnliche Themen

TikTok verlängert Zusammenarbeit mit Lizenzdienst ICE

Nach geplatztem Merlin-Deal

TikTok verlängert Zusammenarbeit mit Lizenzdienst ICE

veröffentlicht am 20.11.2024

GWVR und BVMI schließen Gesamtvertrag über Lizenzierung von Live-Mitschnitten

Einigung nach langen Verhandlungen

GWVR und BVMI schließen Gesamtvertrag über Lizenzierung von Live-Mitschnitten

veröffentlicht am 11.07.2020

Welche Ziele verfolgt die GWVR, die neue Verwertungsgesellschaft für Veranstalter?

An Live-Videos verdienen

Welche Ziele verfolgt die GWVR, die neue Verwertungsgesellschaft für Veranstalter?

veröffentlicht am 28.01.2020   16

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!