Neue Richtlinien
Werden in Zukunft mehr Videos auf YouTube aufgrund von Urheberrechtsansprüchen gesperrt?
© Rego Korosi auf Flickr / Lizenz: CC BY-SA 2.0
Viele YouTuberinnen und YouTuber haben die Regelung der Video-Plattform moniert, nach der Rechteinhaberinnen und -inhaber Videos, in denen, auch unbeabsichtigt, kurze Teile ihrer Musik vorkommen, "claimen" können. Die Werbeeinnahmen der Videos gehen in diesen Fällen statt an die ursprüngliche Schöpferin bzw. den ursprünglichen Schöpfer an die Rechteinhaberinnen und -inhaber.
Kritisiert wurde vor allem, dass Kreative so aufgrund kürzester Segmente – beispielsweise einem Song in einem vorbeifahrenden Auto oder einer einzelnen verwendeten Textzeile – um ihre Einnahmen gebracht werden konnten und können.
YouTube reagiert
YouTube reagiert nun auf diese Beschwerden und nimmt Rechteinhaberinnen und -inhaber ab sofort die Möglichkeit der Monetarisierung bei solchen Videos. Künftigt dürfen Videos, die kurze, geschützte Sequenzen aufweisen, laut YouTubes Content ID-Richtlinien nur noch gesperrt werden.
Die Google-Tochter hofft, dass durch die Regelung der Ansporn, solche Videos zu melden, geringer ist. Rechteinhaberinnen und -inhaber sollen sich dadurch künftig weniger auf solche manuellen Claims konzentrieren. YouTube äußert jedoch gleichzeitig die Befürchtung, dass dieses neue Vorgehen eventuell auch zu einer Welle an Videosperrungen führen könnte – zumindest in der ersten Zeit.
Gewisse Einschränkungen
Eine Einschränkung des neuen Systems ist, dass es nur für manuelle Copyright-Claims gilt. Durch YouTubes Content ID automatisch erkannte Songfetzen können nach wie vor monetarisiert werden.
Weiterhin verschwindet die Option auf Monetarisierung bei kurzen Sequenzen nicht automatisch. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber können weiterhin auf deren Monetarisierung bestehen, verstoßen damit jedoch in Zukunft dann gegen die Content ID-Richtlinen YouTubes.
Angeblich wird YouTube Dritte, die wiederholt gegen die Richtlinien verstoßen, sperren – wie The Verge anmerkt, hängt die Wirksamkeit der neuen Regelung hier stark von der Konsequenz des Unternehmens ab.
Streitpunkt Transparenz
YouTuberinnen und YouTuber wird jedoch trotz der aktualisierten Richtlinien nach wie vor kein Mitbestimmungsrecht im manuellen Claiming-Prozess haben. Ihnen wird noch immer keine Möglichkeit geboten, Einspruch gegen Urheberrechts-Ansprüche einzulegen – eine Tatsache, gegen die sich beispielsweise die neu gegründete Initiative FairTube.
Bereits kurze Zeit vor den neuen Claiming-Richtlinien für kurze Sequenzen hat YouTube Neuerungen im Content ID-System eingeführt. Ab sofort müssen die urheberrechtlich relevanten Stellen mit einer genauen Zeitangabe aufgeführt werden.
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