Ernüchterndes Ergebnis
Britische Wettbewerbsbehörde stellt keine Benachteiligung von Künstler/innen durch Labels beim Audiostreaming fest
Die britische Kartellbehörde CMA hat ihre Untersuchung zur Verhältnismäßigkeit der Gewinnanteile von Musiker/innen beim Audio-Streaming vorgelegt. Die CMA stellt fest, dass die gängigen Marktpraktiken die Künstler/innen nicht benachteiligen, und Eingriffe in den Wettbewerb das Problem nicht lösen würden.
veröffentlicht am 01.12.2022