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Beschränkungen in Sicht

Aktuelle Beschlussvorlage: Das könnte der Corona-Gipfel für die Kultur bedeuten

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 21.12.2021

coronakrise kulturpolitik

Aktuelle Beschlussvorlage: Das könnte der Corona-Gipfel für die Kultur bedeuten

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). © Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler

Am Dienstag dem 21. Dezember beraten Bund und Länder über weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Beschlussvorlage für den Gipfel legt nahe, dass nach Weihnachten mit massiven Kontaktbeschränkungen zu rechnen ist.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, geht aus der Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 21. Dezember hervor, dass aufgrund der Verbreitung der Omnikron-Variante nach Weihnachten schärfere Maßnahmen geplant sind. Diese haben auch Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Einschränkung von Veranstaltungen

Neben einer Obergrenze von maximal zehn Teilnehmern bei privaten Zusammenkünften sei auch geplant, dass Clubs und Diskotheken ihre Innenbereiche schließen sollen. Zusätzlich sollen für Kultur-, Sport- und sonstige Großveranstaltungen eine Obergrenze festgelegt werden.

So dürften Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien demnach nur noch mit einer Auslastung von 30 bis 50 Prozent stattfinden. Konkrete Werte zu den maximalen Besucherzahlen sucht man in der Beschlussvorlage allerdings vergeblich.

Bei jeglichen Veranstaltungen bleibt das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht; Zugang sollen wie bisher nur Geimpfte oder Genesene (2G) erhalten. Ergänzend könnten Veranstaltungen jedoch auch nach der 2G plus-Regel durchgeführt werden.

Verlängerung der Corona-Hilfen

Die von den Maßnahmen betroffenen Insitutionen sollen weiterhin finanziell unterstützt werden. So heißt es in der Beschlussvorlage:

"Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen."

Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen soll dabei über die Länder erfolgen.

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