Die Ergebnisse der MPK
Starke Einschränkungen im Kulturbereich: Das sind die neuen Corona-Beschlüsse
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Der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021. © DBT/Henning Schacht
Auf einer Konferenz am 21. Dezember haben sich die Ministerpräsident/innen und der Bundeskanzler Olaf Scholz auf schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Die Beschlüsse sind nahezu identisch mit der Beschlussvorlage zur Konferenz.
Die Entscheidungen im Überblick
Neben einer Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen (unter 2G-Bedingungen) bei privaten Treffen müssen Clubs und Diskotheken ihre Innenräume ab dem 28. Dezember schließen. Auch sonstige Tanzveranstaltungen werden verboten.
Großveranstaltungen überregionaler Art, wie z. B. Sportevents, dürfen ab dem 28. Dezember nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bundesweit bleibt der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).
Die Wirtschaftshilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, des Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen, wie vom Deutschen Kulturrat gefordert, verlängert werden. Außerdem wollen Bund und Länder die besonderen Bedarfe der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft genauer in den Blick zu nehmen.
Obwohl die Maßnahmen erst nach Weihnachten greifen, bittet die Regierung die Bürger/innen ausdrücklich, Kontakte auch während des Festes zu beschränken.
Feedback des Deutschen Kulturrats
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass Bundesregierung und Länder sich vorgenommen haben, die geplanten Maßnahmen sowie die Gefahren klar und verständlich zu kommunizieren. Nur mit einer klaren Kommunikation könne den bestehenden Ängsten entgegengewirkt werden. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, stellt allerdings auch klar:
"Trotzdem sind die beschlossenen Maßnahmen für den Kulturbereich einschneidend. Dass überregionale Großveranstaltungen spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer stattfinden sollen, schränkt auch den Kulturbereich massiv ein. Wahrscheinlich muss der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen noch einmal aufgestockt werden, damit zumindest der entstandene Schaden den Kulturveranstaltern sowie den mittelbar betroffenen Künstlerinnen und Künstlern ersetzt werden kann."
Des Weiteren weist Zimmermann darauf hin, dass der Kulturbereich nun schon seit fast zwei Jahren seine Verantwortung zur Bewältigung der Krise wahrnimmt und dies auch in Zukunft tun wird. Angesichts der Omikronwelle könne nur noch einmal unterstrichen werden: Impfen sei die beste Form der Kulturförderung.
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