Trotz enorm hoher Anfragen
Aus für Bundesschallschutzprogramm könnte Lage der Musikclubs verschärfen
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© Maor Attias
Im Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für 2027 ist bislang allerdings keine Fortführung vorgesehen.
Damit droht ein Förderinstrument wegzufallen, das aus Sicht der Verbände einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Musikspielstätten und zum Zusammenleben von Wohnen und Kultur leisten kann.
Nachfrage übersteigt Budget deutlich
Nach Angaben der Verbände gingen 136 Interessenbekundungen mit einem Gesamtvolumen von 16,1 Millionen Euro in der Pilot-Runde des Schallschutzprogramms ein, in der rund 3 Millionen Euro zur Verfügung standen. 43 Musikclubs erhielten letztlich die Förderung.
Mit den Mitteln konnten ausgewählte Musikspielstätten bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist es, bei Konflikten zwischen Kulturstätten und Anwohner frühzeitig entgegenzuwirken und den Betrieb bestehender Spielstätten langfristig zu sichern.
Mehr Wohnraum, mehr Konflikt
Hinter den Forderungen der Verbände steckt ein für viele Städte und Gemeinden zentrales Problem. Die Bundesregierung will mehr Wohnraum schaffen, während Städte gleichzeitig lebendig bleiben sollen. Rückt Wohnbebauung an bestehende Clubs heran, werden Beschwerden über Lärm aber schnell zu einem existenziellen Problem. Schallschutzmaßnahmen können dazu beitragen, solche Nutzungskonflikte bereits auf baulicher Ebene zu entschärfen.
Die Verbände argumentieren damit, dass der Bund auch dort Verantwortung übernehmen müsse, wo seine städtebaulichen Ziele zu Konflikten mit bestehenden Kulturorten führen können, zumal der Erhalt von Musikclubs in gemischten Quartieren politisch bereits als Ziel formuliert ist. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD werden sogenannte Kulturschutzgebiete ausdrücklich genannt.
Der Koalitionsvertrag enthält weiterhin das Ziel, Clubs als Kulturorte anzuerkennen und diese in der TA Lärm zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollen Bauplanungsrecht und Lärmschutz weiterentwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.
Forderung nach Weiterführung
Die LiveKomm, der BDKV und der Bundesverband Soziokultur appellieren daher an die Regierungsfraktionen, die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms in den Haushaltsberatungen 2027 zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.
Gerade bei bestehenden Spielstätten können bauliche Maßnahmen entscheidend sein, um Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden und Betriebe langfristig abzusichern. Die Verbände sehen die Bundesregierung deshalb in der Pflicht, die Finanzierungen des Programms nicht bereits nach der ersten Förderrunde auslaufen zu lassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Clubs, Kultur und Wohnen auch in wachsenden Städten langfristig zusammen funktionieren können.
Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm, äußert sich folgendermaßen:
"Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms infrage steht – und sogar noch vor der Evaluation. Der Bedarf ist durch 136 bundesweite Interessenbekundungen und eine beantragte Fördersumme von 16,1 Millionen Euro sehr deutlich belegt. Das Programm ist keine freiwillige Zusatzförderung für einzelne Kulturbetriebe, sondern ein konkretes, bewiesen wirkkräftiges, städtebauliches Instrument für das Miteinander von Wohnen und Kultur."
Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, ergänzt:
"Schallschutz ist eine Investition in lebendige Städte, in denen Wohnen, Kultur und wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft miteinander funktionieren können."
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