Unverständliche Ausnahme
Bayern erlaubt Proben – aber nicht für Chöre
Freiberufler oder Gewerbetreibende? Eine ziemlich komplexe Frage, wenn es um Musikerinnen und Musiker geht. © Oleg Magni via Pexels
Laut dem bayerischen Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sind Proben in Gruppen bis zu zehn Personen ab dem 8. Juni wieder möglich, solange dabei notwendige Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Dazu gehören u.a. Sicherheitsabstände von zwei Metern; bei Bläsern sind sogar drei Meter notwendig. Die beteiligten Musiker/innen müssen allesamt Mund-Nasen-Bedeckungen tragen (hier sind Blasinstrumente natürlich ausgenommen); wenn möglich sollen die Proben im Freien stattfinden. Hier findet sich ein Überblick aller Regeln.
"Völlig unverständlich"
Gleichzeitig betont Hermann, dass die Lockerungen ausdrücklich nicht für Chöre gelten, da hier das Risiko einer Verbreitung des Virus zu groß sei. Die vier großen bayerischen Chorverbände bezeichnen diese Regelung in einem Brief an die Landesregierung als "völlig unverständlich":
"Mit der lapidaren Behauptung einer erhöhten Infektionsgefahr von lautem Gesang, die ohne jede Bezugnahme auf entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgte, können und werden wir uns nicht abfinden, zumal die Bezeichnung 'laut' völlig undifferenziert ist."
Best Practice?
In dem Brief, der vom Bayerischen Sängerbund, dem Fränkischen Sängerbund, dem Maintal Sängerbund und dem Chorverband Bayerisch-Schwaben unterzeichnet wurde, heißt es weiter, dass beispielsweise in Baden-Württemberg das Proben von Amateur-Chören wieder erlaubt sei.
Weiterhin zeigten wissenschaftliche Studien, dass der Ausstoß von möglicherweise ansteckenden Aerosolen beim Singen mit verschiedenen Vorkehrungen effektiv verringert werden kann.
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