Maßnahmen für Hygiene und Durchführung vorgestellt
Berlin prescht vor: Clubcommission fordert Wiederöffnung der Club-Freiflächen
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Der Club der Visionäre im Jahr 2014. © mompl - Club der Visionäre (via Flickr, https://flic.kr/p/nnmEm3) / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/)
Die von der Clubcommission vorgeschlagene Regelung orientiert sich an dem Vorgehen anderer Städte, wie zum Beispiel dem litauischen Vilnius und sieht eine generelle Öffnung der Freiflächen von Clubs bis 24:00 Uhr vor. Eventuelle Musikprogramme sollen schon um 22:00 Uhr beendet werden.
Ein Kompromiss für bedrohte Clubs
Die Clubcommission betont in ihrem Statement, dass eine solche bis zum 15. Oktober 2020 befristete Ausnahme es den bedrohten Clubs ermöglichen würde, "wenigstens auf Teilflächen unter Beachtung aller Hygieneregeln den Sommer über einen Open Air Betrieb für die kulturhungrigen Gäste anzubieten."
Denn trotz der ersten, schrittweisen Lockerung der Begegnungsverbote nach acht Wochen wird eine Wiedereröffnung von Musikspielstätten wohl noch auf sich warten lassen – eine "Zwangspause", die eine enorme wirtschaftliche Belastung nicht nur für die Berliner Clubs darstellt.
Wie die Clubcommission ausführt, können die Spielstätten derzeit nur dank Kurzarbeit Null und den Soforthilfeprogrammen II und IV überhaupt überleben.
Nicht ohne Mundschutz
In ihrem Statement umreißt die Clubcommission auch bereits die Details einer solchen Öffnung der Freiflächen. Dazu gehören u.a.:
- Einlass nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
- Zugang erfolgt über ein personalisiertes Online Ticketsystem.
- Bei eventuellen Warteschlangen wird ebenfalls auf 1,5 m Abstand geachtet.
- Ebenso wird in geeigneter Weise auf das Abstandsgebot für Personen geachtet, die nicht in einem Haushalt leben.
- Bei Betreten müssen alle Personen sich gründlich die Hände waschen.
- Das Betreten und Verlassen wird jeweils gescannt, damit eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter für 30 Tage möglich bleibt.
- Das gesamte Personal arbeitet mit Mund-Nasen-Bedeckung
- Für das Booking werden in erster Linie in Berlin lebende Künstler*innen bevorzugt
Die Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten ohne geeignete Außenflächen sollen in einem vereinfachten Verfahren Sondernutzungsgenehmigungen für geeignete Straßen und Plätze bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erhalten und eventuelle Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren ausgesetzt werden.
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