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Die Ausweitung droht

Bleiben Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten?

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.06.2020

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Bleiben Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten?

© Arkius Robson via Pexels

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 wollen die Ministerpräsidenten der Länder weitere Schritte zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Ersten Informationen zufolge sollen Großveranstaltungen weiterhin verboten bleiben.

Im Vorfeld des Treffens haben sich die Staatskanzleichefs – wie bei solchen Treffen üblich – mit dem Kanzleramtsminister Helge Braun auf eine Beschlussvorlage für die Konferenz verständigt.

Der Spiegel gelangte zwischenzeitlich in den Besitz einer Kopie der Beschlussvorlage. Wie das Nachrichtenmagazin berichtet, geht daraus hervor, dass Großveranstaltungen noch mindestens bis zum 31. Oktober verboten bleiben sollen, möglicherweise sogar bis Ende des Jahres. 

Ausnahmen sollen möglich sein für Veranstaltungen, bei denen die Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln gewährleistet werden kann. 

Worst-Case-Szenario

Nach dem letzten Beschluss der Minister sollte das Verbot für Großveranstaltungen bis Ende August gelten. Die Definition von Großveranstaltungen hinsichtlich der Teilnehmerzahlen obliegt den Ländern; in den meisten Ländern gilt eine Untergrenze von 1.000 Personen.

Für viele Veranstalter/innen würde die angedachte Regelung das Worst-Case-Szenario bedeuten: Gerade Veranstalterinnen und Veranstalter von Großevents können bereits jetzt unter den geforderten Abstands- und Hygieneregeln nicht profitabel arbeiten; kleine Veranstaltende, aber auch Musikerinnen und Musiker und die angeschlossenen Gewerke stehen vor der Insolvenz

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