Neuer Beschluss der Bundesregierung
Bund und Länder verbieten Großveranstaltungen bis mindestens Ende August
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© Bárbara Oliveira via Pexels
Die Ergebnisse der Beratung von Bund und Ländern, die zum Schutz der Beteiligten per Video stattfindet, bestimmen die Richtung, in die sich die Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise künftig entwickeln werden – nach dem umfassenden Shutdown der vergangenen Wochen kündigte Bundeskanzlerin die schrittweise Lockerung der Auflagen an.
Die Schutzvorkehrungen im Bereich der Großveranstaltungen bleiben jedoch vorerst bestehen: Sie sind mindestens 31. August 2020 untersagt. Das betrifft Open-Air-Konzerte und Festivals genauso wie große Sportveranstaltungen und Volksfeste. Konkrete Regelungen zur Umsetzung dieses Verbots sollen durch die Länder getroffen werden. Die Maßnahmen sollen alle vierzehn Tage überprüft werden.
Das Aus für die Festival-Saison
Eine solche Regelung trifft insbesondere die deutschen Festival- und Open-Air-Veranstalter/innen, die den größten Teil ihrer Veranstaltungen im Sommer ausrichten.
Doch auch die Veranstalter von Konzerten und weiteren Kultur-Events sind von dem Entschluss von Bund und Ländern betroffen, genauso wie unzählige angeschlossene Branchen – darunter die Künstler/innen, Location-Betreiber/innen und Dienstleistungs-Unternehmen.
Die Gutscheinregelung, die die Bundesregierung verabschiedet hat, soll die Folgen einer Rückerstattungswelle für Veranstalterinnen und Veranstaltern minimieren.
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