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Streit um Songtexte

BMG verklagt KI-Firma Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 25.03.2026

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BMG verklagt KI-Firma Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen

© Igor Omilaev via Unsplash

Der Musikrechteverwerter BMG geht juristisch gegen das KI-Unternehmen Anthropic vor. Für das Training des Chatbots Claude sollen massenhaft urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Erlaubnis verwendet worden sein. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die gesamte KI-Branche haben.

Laut BMG betrifft dies Werke zahlreicher international bekannter Künstler, darunter Songs von den Rolling Stones, Bruno Mars oder Justin Bieber. Insgesamt listet die Klage mehrere hundert mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen auf. Besonders schwer wiegt dabei der Vorwurf, dass ein Teil der Daten aus illegalen Quellen wie Piraterie-Plattformen stammen soll.

BMG fordert Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro betroffenem Werk. In Summe könnten sich die Forderungen auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Darüber hinaus verlangt das Unternehmen eine Unterlassung der weiteren Nutzung sowie Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten und Methoden.

Rechtliche Grauzone bei KI-Training

Anthropic hat sich zu den konkreten Vorwürfen bislang nicht umfassend geäußert. In ähnlichen Fällen berufen sich KI-Unternehmen jedoch häufig auf das sogenannte "Fair Use"-Prinzip im US-Recht. Dieses erlaubt unter bestimmten Umständen die Nutzung geschützter Inhalte. Ein US-Bundesgericht in Kalifornien wird jetzt über den Fall entscheiden.

BMG ist nicht das einzige Musikbusiness-Unternehmen, das rechtlich gegen Anthropic vorgeht. Im Januar hatten die Universal Music Publishing Group, Concord, and ABKCO Anthropic ebenfalls verklagt. Diese Klage ist ebenfalls bei einem US-Bundesgericht in Kalifornien anhängig, nachdem Anthropic mit dem Versuch gescheitert war, die Klage abweisen zu lassen.

Grundsätzlich wehren sich immer mehr Rechteinhaber aus der Musik-, Medien- und Verlagsbranche gegen die Nutzung ihrer Inhalte für das Training von KI-Systemen. Im Kern steht dabei eine grundlegende Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training von Künstlicher Intelligenz verwendet werden dürfen.

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