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Grünes Licht aus Bonn

Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von BMG und Concord

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 17.06.2026

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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von BMG und Concord

Thomas Coesfeld und Bob Valentine, das neue Führungsduo von BMG/Concord. © BMG/Concord

Das Bundeskartellamt hat die Fusion von BMG und Concord genehmigt. Beide Firmen bündeln künftig ihre Aktivitäten im Bereich Musikrechte, Verlagsgeschäft und Tonaufnahmen. Die Behörde hatte geprüft, ob durch den Zusammenschluss ein zu mächtiger Marktteilnehmer entsteht, sieht aber weiterhin ausreichend Wettbewerb durch große Konkurrenten wie Universal Music, Sony Music und Warner Music.

Mit dem Zusammenschluss wollen BMG und Concord ihre Kräfte im internationalen Musikmarkt kombinieren. Durch die Fusion entsteht entsteht ein Unternehmen mit einem größeren Rechtebestand und einer stärkeren Position in der weltweiten Musikindustrie.

Aufgrund der Größe des Zusammenschlusses hat das Bundeskartellamt die Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene Bereiche des Musikmarktes untersucht. Im Fokus standen insbesondere das Veröffentlichen von Musik, die Produktion und der Vertrieb von Tonaufnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf spezielle Teilmärkte. 

Keine Einschränkung des Wettbewerbs

Besonders im Mittelpunkt der Prüfung standen die Musikkataloge. Sowohl BMG als auch Concord verfügen über eine breite Bandbreite an Songs und Aufnahmen, die im digitalen Musikmarkt eine große Rolle spielen. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes entsteht durch den Zusammenschluss jedoch keine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs.

Zwar zählt das neue Gemeinschaftsunternehmen künftig zu den größten Musikunternehmen weltweit, gleichzeitig bleibt existieren weiterhin andere, teilweise deutlich größere internationale Wettbewerber wie Universal Music, Sony Music und Warner Music. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt:

"Durch den Zusammenschluss von BMG und Concord entsteht eines der größten Musikunternehmen der Welt. Bertelsmann stärkt damit seine Position im Musikgeschäft, nachdem sich das Unternehmen vor rund zwanzig Jahren weitgehend aus diesem Bereich zurückgezogen hatte. Auf den betroffenen Märkten steht das Gemeinschafts­unternehmen insbesondere im Wettbewerb zu teilweise noch deutlich größeren Musikunternehmen, wie Universal Music, Sony Music und Warner Music. Im Ergebnis konnte das Vorhaben daher trotz seines erheblichen Umfangs freigegeben werden."

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