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Kleinere Änderungen

Bundeskabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.08.2022

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Bundeskabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. © BMG / Thomas Ecke

Das Bundeskabinett hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es ist im Wesentlichen mit den vorher bekannten Plänen identisch, Änderungen gibt es nur in Details.

Wie bereits berichtet, soll es für das neu beschlossene Infektionsschutzgesetz nur wenige bundesweit gültige Regelungen geben. Dazu zählen die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern.

Bundesländer dürfen handeln

Die Bundesländer dürfen die Regelungen verschärfen, sollte sich die Infektionslage verschlechtern. Die Länder können dann beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen aussprechen.

Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht gilt bei Kultur- und Freizeit- und Sportveranstaltungen in Innenräumen für Personen, die einen aktuellen Test vorweisen.

Darüber hinaus können die Bundesländer Ausnahmen für Genesene (innerhalb von 90 Tagen nach Ansteckung) und Geimpfte (innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Impfung) machen. Anders als im Entwurf vorgesehen, sind diese Ausnahmen aber nicht mehr zwingend vorgesehen, sondern lediglich eine Möglichkeit.

Verschärfung bei kritischer Lage

Unverändert sind die Maßnahmen sollte sich die Infektionslage weiter verschärfen: Bei konkreter Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems können in der 2. Stufe die Maßnahmen verschärft werden. Wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, soll auch bei Veranstaltungen im Außenbereich eine FFP2-Maskenpflicht gelten.

Bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen können die Länder nach Beschluss des jeweiligen Landesparlaments die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beschließen. Ausnahmeregeln für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen sollen dann nicht mehr gelten.

Alles weitere zum neuen Infektionsschutzgesetz findet ihr hier!

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