Änderungen in der Musiklizenzierung
Der "Music Modernization Act" könnte schon bald vom US-Senat verabschiedet werden
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Das Kapitol in Washington, Tagungsort des Senats. © Tom Thai auf Flickr (https://flic.kr/p/8XLSRb) / Lizenz: CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)
Der Music Modernization Act wurde US-Repräsentantenhaus mit 415 zu 0 Stimmen einstimmig beschlossen. Diese überparteiliche Zustimmung zeigt deutlich, für wie notwendig die durch den Music Modernization Act geforderten Neuerungen erachtet werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der US-Senat, der das Gesetz ebenfalls verabschieden muss, ebenfalls einen so breiten Konsens findet. Es gibt zwar Gründe, optimistisch zu sein, dennoch ist es ratsam, den Gesetzgebungsprozess des Senats abwarten.
Umfangreiche Änderungen
Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehören:
- die Einsetzung einer zentralen Behörde, die die korrekte Lizenzierung von Musikstücken durch Streamingdienste sicherstellen soll,
- die Garantie, das KünstlerInnen, die Songs vor 1972 veröffentlicht haben, für die Wiedergabe dieser Songs durch Digitalradiostationen genauso entlohnt werden wie für nach 1972 veröffentlichte Musikstücke (Compensating Legacy Artists for their Songs, Service, & Important Contributions to Society Act)
- die Ausdehnung der bisherigen Lizenzierungsregularien auf Produzenten und Tontechniker (Allocation for Music Producers Act).
Wenn der Music Modernization Act die Zustimmung des US-Senats erhält, muss das Gesetz noch vom amerikanischen Präsidenten Donald Trump unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Kritik aus dem Untergrund
Die breite Unterstützung, die der Gesetzentwurf erhält, bedeutet nicht, dass er gänzlich ohne Kritik dastünde. Immer wieder wird betont, dass Untergrund- und DIY-MusikerInnen durch die Neuregelung der Lizenzierung benachteiligt werden könnten.
Da die Auszahlung der Lizenzgebühren von den vorhandenen Metadaten (und den damit verknüpften Künstlerdaten) zusammenhängt, müssen diese notwendigerweise aktuell sein – dies ist bei populären KünstlerInnen recht wahrscheinlich, bei unbekannteren und vielleicht nicht mehr aktiven KünstlerInnen jedoch umso weniger.
Unvollständige Daten führen also dazu, dass Beträge nicht ausgezahlt werden können; die Aktualisierung müssen jedoch die Betroffenen selbst bereitstellen. Nachträgliche Klagen sind ausgeschlossen; nach drei Jahren werden nicht eingelöste Auszahlungen unter den Publishern aufgeteilt.
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