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Deutscher Ethikrat hält Impfpflicht für Veranstaltungen für möglich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.02.2021

coronakrise kulturpolitik

Deutscher Ethikrat hält Impfpflicht für Veranstaltungen für möglich

© Markus Spiske via Pexels

Nach kontroversen Diskussionen über Sonderrechte für Geimpfte erläutert der Deutsche Ethikrat, unter welchen Umständen es möglich sein kann, dass Veranstalter/innen nur Geimpfte zu ihren Events zulassen.

Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer Stellungnahme mit der kontroversen Frage befasst, ob gegen Covid-19 geimpfte Personen in besonderer Weise behandelt werden sollten oder sogar müssen. Nach Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigenrates können staatliche Freiheitsbeschränkungen aktuell noch nicht zurückgenommen werden, da das Risiko, dass sich das Virus trotz Impfung noch weiterverbreitet, zu hoch sei.

Geimpfte Personen könnten diese Rechte erst dann wieder erlangen, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sie als Überträger von Covid-19 fungieren. Und selbst dann müsse man sich fragen, wie gerecht diese Differenzierung sei und welche Auswirkungen das auf die Akzeptanz der Impfstrategie haben könnte. Maskenpflicht und Abstandsregelungen würden vermutlich weiterhin für alle gelten. 

Veranstaltungen und Impfungen

Der Deutsche Ethikrat äußerte hinsichtlich des momentanen Stillstandes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens. Dieses könne ohnehin nur dann weiter eingeschränkt bleiben, solange die Gesundheitssysteme aufgrund der Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten stark belastet oder überlastet seien. Bestehe dieses Risiko nicht mehr, müssten die Einschränkungen für alle gelockert werden.  

In dem Sinne nach kürzlich gestellten Forderungen von CTS Eventim, beschäftigte sich der Deutsche Ethikrat mit der Frage, ob private Anbieter/innen selbst entscheiden können, den Zugang zu angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken.

Von zentraler Bedeutung sei in diesem Zusammenhang die Vertragsfreiheit, die es Veranstalter/innen grundsätzlich erlaube zu entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen, demnach auch, wen sie einlassen möchten. Veranstalter/innen könnten also beschließen, nur geimpfte Besucher/innen zu ihren Events zuzulassen. Diese Vertragsfreiheit könne nur bei Angeboten eingeschränkt werden, die für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich seien.

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