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Keine Einschränkung der Bildungschancen

Deutscher Musikrat wehrt sich gegen die Besteuerung musikalischer Bildung

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 22.10.2019

musikunterricht

Deutscher Musikrat wehrt sich gegen die Besteuerung musikalischer Bildung

© Dmytro Zinkevych / 123RF

Der Deutsche Musikrat (DMR) hat gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden Verband deutscher Musikschulen (VdM), Deutscher Tonkünstlerverband (DTKV) und Bundesverband der freien Musikschulen (bdfm) eine Stellungnahme gegen die mögliche Steuererhöhung für musikalische Bildung verabschiedet.

Die gemeinsame Stellungnahme ist eine Reaktion auf den "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Anderung weiterer steuerlicher Vorschriften", wobei es sich wiederum um die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht handelt. 

Klare Worte

Laut DMR könnte diese Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen zukünftig höhere Steuerbelastungen für musikalische Bildungsangebote bedeuten. Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates:

"Wir fordern von der Regierung und den Fraktionen eine verbindliche Klarstellung im Gesetzestext, die barrierefreie Bildungszugänge zu den Angeboten von öffentlichen wie privaten Musikschulen künftig gewährleistet. Die Umsetzung von Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie darf nicht zu neuen Bildungsschranken führen, die gesamtgesellschaftliche Ziele wie Bildung für alle und kulturelle Teilhabe gefährden."

Uneindeutig

Das Bundesfinanzministerium betont zwar, dass der Musikunterricht nicht von der Novellierung des Gesetzes betroffen sei und die musikalische Bildung damit keinen Anstieg der steuerlichen Belastung zu befürchten habe. Der Musikrat stellt jedoch fest, dass dies nicht explizit aus dem Gesetzentwurf hervorginge und fordert aus diesem Grund eine deutlichere Formulierung. 

Wie der SWR berichtet, würde ein Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote einen drastischen Preisanstieg etwa für Musikstunden an einer Musikschule bedeuten, da diese sich um 19 Prozent verteuern würden. 

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