Unverzichtbarer Grundstein
Die Künstlersozialkasse (KSK) feiert 40. Geburtstag und blickt in die Zukunft
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Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. © Quelle: KSK Pressematerial
Um Künstler/innen, Musiker/innen und Publizist/innen zu unterstützen, die sich zuvor privat absichern mussten und oft von zu niedrigem Einkommen und Altersarmut bedroht waren, trat 1983 trat das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft – die Geburtsstunde der Künstlersozialkasse.
Finanziert wird die Künstlersozialversicherung über die Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen, wie Agenturen, Verlagen, Theatern oder Rundfunkanstalten. Außerdem erhält die KSK einen Bundeszuschuss.
Blick in die Zukunft
In den 40 Jahren ihres Bestehens sah sich die KSK vielen Herausforderungen ausgesetzt, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie. Ihren andauernden Optimierungsprozess will die KSK auch in Zukunft fortsetzen.
2023 ist die Zahl der Versicherten seit vielen Jahren erstmals ein wenig gesunken. Außerdem zeichnet sich eine Verschiebung der versicherten Berufsgruppen ab: Bildende Künstler/innen und Musiker/innen machen noch immer den größten Anteil aus, während die kleinste Berufsgruppe (Darstellende Kunst) wächst.
In der Zukunft
Laut Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, deutet die Veränderung darauf hin, dass "in jenem Segment des Kulturbereiches, das eigentlich durch abhängige Beschäftigung geprägt ist, die selbstständige Tätigkeit an Bedeutung gewinnt".
In Zukunft werde es wichtig, in den "administrativen Abläufen den Besonderheiten hybrider Arbeit, also abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, vermehrt Rechnung zu tragen".
Außerdem will die KSK verstärkt digitale Verwertungsformen in die Abgabepflicht einbeziehen.
Weitere Anpassungen nötig
Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, hält weitere Anpassungen für nötig, damit die KSK ihre Wirksamkeit auch in Zukunft beibehalten kann [PDF]. Wichtig sei "eine kritische Diskussion und Aktualisierung der Berufsgruppen, die KSK-berechtigt sind" sowie die "Anerkennung von Jurytätigkeiten im künstlerischen Bereich als KSK-relevantes Einkommen".
Auch auf der Jubiläumsfeier "40 Jahre Künstlersozialversicherung – damals, heute, morgen" wurde über Maßnahmen gesprochen, um die KSV zukunftssicher zu machen. Unter anderem sei wichtig, Kunstschaffende besser an Gewinnen durch Streaming zu beteiligen. Die KSK stellt sich daher die Frage, wie eine "stärkere Beteiligung von Verwertern wie digitalen Plattformen an der Finanzierung der sozialen Absicherung von Künstler/innen" erreicht werden kann.
Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, hält die KSK für einen entscheidenden Akteur, um die "soziale und wirtschaftliche Lage von Kulturschaffenden" in Zukunft weiter zu verbessern.
Über die KSK hinaus
Nicht nur die Künstlersozialkasse muss Maßnahmen ergreifen, um Künstler/innen zukünftig noch besser abzusichern, so Prof. Christian Höppner:
"Mit Blick auf die noch immer oft prekäre Einkommenssituation von Freischaffenden im Kreativbereich und die damit einhergehende, drohende Altersarmut müssen zudem – über die KSK hinaus – weitere Unterstützungsmaßnahmen diskutiert werden, um diese für die kulturelle Vielfalt so grundlegende Gruppe der Selbstständigen dauerhaft besser abzusichern.“
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