Pandemiebedingte Ausnahmeregelung
Zuverdienstgrenze der Künstlersozialkasse bis Ende 2022 erhöht
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© Quelle: KSK Pressematerial
Der Bundestag hat für das Jahr 2022 mehrere Maßnahmen zur Sicherstellung der Absicherung von soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung beschlossen.
Zuverdienstgrenze weiterhin angehoben
Ohne die vom Bundestag beschlossene Sonderregelung würde freischaffenden Musik- und Kunstschaffenden der Verlust des Versicherungsschutzes durch die KSK drohen, wenn ihre nebenberuflichen, nicht-künstlerischen Tätigkeiten den Freibetrag von 450€ im Monat übersteigen.
Dies entspricht einem Neben- bzw. Aushilfsjob, der in den meisten Fälle allerdings nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ausreicht, wenn die Haupteinnahmequelle gänzlich ausfällt – so, wie dies bei vielen Kreativen in der Pandemie der Fall war und auch u.U. noch immer ist.
Der Bundestag hat daher nun entschieden, die Zuverdienstgrenze in der KSK für Kunstschaffende bis Ende 2022 auf 1.300 Euro im Monat zu erhöhen (15.600 Euro pro Jahr). Damit folgt er nicht nur der Empfehlung des Kabinetts vom Mai 2021, sondern auch einer Forderung des Deutschen Kulturrates.
Mindesteinkommen bleibt unberücksichtigt
Eine weitere Maßnahme des Bundestags ermöglicht es den in der KSK Versicherten, auch bei Unterschreiten des für die Mitgliedschaft in der KSK erforderlichen Mindesteinkommens bis Ende Versicherungsschutz zu genießen.
Bisher war der Versicherungsschutz so geregelt, dass freiberufliche Kunstschaffende in der KSK mit ihrem Arbeitseinkommen nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreiten durften. Auch diese Regelung war vom Kulturrat gefordert worden.
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