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Reaktion auf die steigen Inzidenz

Bund und Länder beschließen zusätzliche Corona-Maßnahmen – starke Einschränkungen für die Kultur

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 02.12.2021

coronakrise kulturpolitik

Bund und Länder beschließen zusätzliche Corona-Maßnahmen – starke Einschränkungen für die Kultur

Olaf Scholz. © Bundesministerium der Finanzen

Bund und Länder haben sich im Rahmen ihres letzten Treffens auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt. Geplant sind flächendeckende Beschränkungen, von denen auch die Kulturlandschaft nicht verschont bleibt.

Bei einer Krisenrunde bezüglich des aktuellen Pandemiegeschehens am 2. Dezember 2021 haben sich Bund und Länder auf zusätzliche Maßnahmen geeinigt, um die aktuellen hohen Infektionszahlen zu senken. 

Immer wieder betonten die Beteiligten dabei, dass es sich bei den Beschlüssen um Mindeststandards handele: Falls nötig, können die einzelnen Bundesländer strengere Maßnahmen erlassen, die auch regional beschränkt sein können. Das Infektionsschutzgesetz soll dementsprechend geändert werden.

Ab 350 schließen Clubs und Diskos

Erstmals haben sich Bund und Länder wieder auf striktere Vorgaben für Kulturinstitutionen geeinigt. So wurde beschlossen, dass Clubs und Diskotheken in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 350 Neuinfektionen schließen müssen. 

In diesem Punkt soll das Infektionsschutzgesetz noch präzisiert werden, obwohl es solche Schließungen bereits jetzt erlaubt. So haben Bayern, Sachsen und Thüringen bereits die Schließung von Clubs und Diskotheken durchgesetzt. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben entsprechende Schließungen schon beschlossen oder wollen sie in Kürze treffen.

Hier findet ihr unsere Übersicht mit den aktuellen gültigen Maßnahmen der Länder

Mindestens 2G in anderen Kulturinstitutionen

Für Theater, Kinos, Restaurants und andere Betriebe soll künftig in ganz Deutschland 2G gelten. Die Bundesländer können aber darüber hinaus auch 2G plus einführen, das bedeutet Geimpfte und Genesene benötigen dann zum Besuch zusätzlich einen aktuellen Schnelltest. 

Für viele Betriebe dürfte eine 2G plus-Regel gleichbedeutend mit der Schließung sein, denn es ist nicht zu erwarten, dass sich ausreichend Menschen ständig um einen Test bemühen, um ins Kino zu gehen, ein Konzert zu besuchen oder in einem Restaurant zu essen. 

Großveranstaltungen nur eingeschränkt

Die Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen im Freien, wie beispielsweise Spiele der Fußball-Bundesliga, wird auf 15.000 begrenzt. Für Großveranstaltungen in Innenräumen gilt eine Kapazitätsgrenze von 30% der Kapazität bzw. maximal 5.000 Besucher.

Im Vorfeld waren sich die Ministerpräsidenten nicht einig. Der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) und der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hatten sich für Geisterspiele in der Bundesliga aussprachen.

Andere Bundesländer wie Hessen und Nordrhein-Westfalen plädierten für eine starke Kapazitätsreduktion. Die Lösung bestand darin, Mindeststandards festzulegen, die sich an Kapazitätsgrenzen orientieren, aber einen vollkommenen Ausschluss von Zuschauern ebenfalls ermöglichen.

Die Pandemie ist nicht überall gleich

In diesen Differenzen zeigen sich deutliche Unterschiede des Infektionsgeschehens, das im Westen und Norden Deutschlands wesentlich weniger dramatisch ist als im Osten und Süden des Landes. 

Die Beschlüsse erlauben aber ein regional differenziertes Vorgehen, was angesichts der unterschiedlichen Lage in Deutschland auch sehr sinnvoll erscheint.

→ Hier findet ihr die Beschlüsse als PDF

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