Neue Runde des Rechtsstreits
Drake legt Berufung gegen Abweisung seiner Verleumdungsklage zu "Not Like Us" ein
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Drake (2023). © Universal Music
Drakes Anwälte reichten kürzlich beim zuständigen US-Bundesgericht einen 117 Seiten starken Berufungsschriftsatz ein. Ziel ist es, die Entscheidung von Richterin Jeannette Vargas aus dem Oktober aufzuheben, mit der sämtliche Ansprüche Drakes gegen Universal abgewiesen worden waren.
Das Gericht hatte den Diss-Track "Not Like Us" als geschützte Meinungsäußerung eingeordnet und damit den Vorwurf der Verleumdung zurückgewiesen.
Popularität als Argument
Drake widerspricht dieser Einschätzung ausdrücklich. Seine Anwälte argumentieren, das Gericht habe eine "gefährliche pauschale Regel" geschaffen, wonach Aussagen in Rap-Diss-Tracks grundsätzlich nicht justiziabel seien. Zudem habe das Gericht den Song zu sehr im Kontext der gesamten Rap-Battle betrachtet, obwohl "Not Like Us" als einziger Titel "eine kulturelle Allgegenwart" erreicht habe.
In der Berufung wird betont, dass der Track wiederholt einem Massenpublikum zugänglich gemacht worden sei, das keinerlei Kenntnis der ursprünglichen Rap-Battle hatte – etwa bei den Grammy Awards, dem Wahlparteitag der Demokratischen Partei oder während der Super-Bowl-Halbzeitshow. Viele hätten den Song daher als Tatsachenbehauptung verstanden, so die Argumentation:
"Millionen von Menschen verstanden die Aufnahme und das Bild als Vermittlung sachlicher Informationen, was dazu führte, dass unzählige Menschen weltweit glaubten, Drake sei ein Pädophiler."
Erfolg künstlich verstärkt?
Neben dem Verleumdungsvorwurf greift Drake in der Berufung auch erneut den Vorwurf irreführender Geschäftspraktiken auf.
Universal Music Group habe den Song trotz Kenntnis der strittigen Inhalte gezielt und aggressiv verbreitet und dessen Erfolg künstlich verstärkt, heißt es in dem Schriftsatz. UMG hat diese Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.
Schlechte Chancen für Drake
Ob Drake mit der Berufung erfolgreich sein wird, ist äußerst ungewiss. Aufgrund der in den USA sehr weitgefassten Meinungsfreiheit sind Aussagen über Personen des öffentlichen Lebens fast immer legal, auch wenn sie falsch oder irreführend sind.
Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass Kendrick Lamars Äußerungen in Verlauf einer Rap-Battle fielen, was schon Richterin Vargas dazu veranlasste, die Klage abzuweisen.
Dass "Not Like Us" so immense Bekanntheit erzielte, lässt sich aber nicht planen, auch nicht von einem so mächtigen Konzern wie Universal. Die Tatsache, dass das Label versuchte, den Erfolg noch zu befeuern, lässt sich schwerlich gegen Universal ins Feld führen.
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