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Kendrick Lamars Diss-Track gilt als künstlerische Meinungsäußerung

US-Gericht weist Drakes Verleumdungs-Klage gegen UMG ab

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 13.10.2025

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US-Gericht weist Drakes Verleumdungs-Klage gegen UMG ab

Drake (2025). © Live Nation

Rapper Drake ist mit seiner Verleumdungsklage gegen seine Plattenfirma UMG gescheitert. Eine US-Bundesrichterin wies seine Vorwürfe ab, Kendrick Lamars Song "Not Like Us" verbreite falsche und rufschädigende Behauptungen über ihn. Das Gericht entschied, dass die umstrittenen Zeilen aus dem Track als Meinungsäußerung im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs zu verstehen sind. 

Richterin Jeannette A. Vargas vom Southern District of New York stellte in ihrer 38-seitigen Urteilsbegründung klar, dass für die Beurteilung des Inhalts von "Not Like Us" der Kontext der des Rap-Battels entscheidend sei.

"Vernünftiger Hörer" sieht keine objektiven Fakten

Ein "vernünftiger Hörer" könne die Anschuldigungen, etwa die Anspielung, Drake hätte sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen, nicht als objektive Fakten intereptieren. 

Die Richterin sprach in diesem Zusammenhang sogar von einem "metaphorischen Todesstoß" innerhalb der künstlerischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Musikern. 

Inhalte müssen im Kontext betrachtet werden

Drake hatte im Januar 2025 UMG verklagt: Er warf dem Label vor, bei dem er selbst Vertrag steht, Kendrick Lamars Song "wissentlich veröffentlicht und beworben" zu haben, obwohl man gewusst habe, dass die darin enthaltenen Andeutungen "falsch und verleumderisch" seien. Er drängte daher auf eine isolierte Beurteilung des Inhalts von "Not Like Us".

Die Richterin betonte hingegen, dass die während des Rap-Battels veröffentlichten Tracks im Dialog miteinander stünden und als Teil eines kreativen Schlagabtauschs betrachtet werden müssten. Deshalb könne "Not Like Us" nicht isoliert bewertet werden. 

Auch der Vorwurf, UMG hätte mit betrügerischen Praktiken wie Bots und Payola (bezahlten Radioplay-Deals) die Popularität des Songs künstlich gesteigert, wies das Gericht ab.

Reaktionen zum Urteil

Ein Sprecher von UMG äußert sich zu dem Urteil: "Wir sind mit der Abweisung der Klage durch das Gericht zufrieden und freuen uns darauf, unsere Arbeit zur erfolgreichen Förderung von Drakes Musik und zur Investition in seine Karriere fortzusetzen."

Drakes Anwaltsteam kündigte unterdessen an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. 

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