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Dringender Handlungsbedarf

Forum Veranstaltungswirtschaft: Sozialversicherungsbeiträge müssen weiter gefördert werden

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 16.03.2021

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Forum Veranstaltungswirtschaft: Sozialversicherungsbeiträge müssen weiter gefördert werden

Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e.V. © Klaus Westermann

Bis Ende Juni 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge, die während der Kurzarbeit von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter gezahlt werden müssen, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Danach soll nur noch die Hälfte der Kosten erstattet werden.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft setzt sich für eine mögliche Sonderlösung (PDF) ein, um Unternehmen der durch die Krise besonders hart getroffenen Branchen auch über Juni 2021 hinaus bei anhaltende Pandemie zu entlasten.

Bundesministerium bleibt hart

Laut Marcus Pohl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft (isdv) schlägt das Forum etwa eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis voraussichtlich Ende 2021 vor:

"Hingewiesen haben wir unter anderem auf die verheerenden Auswirkungen für die Unternehmen und ihre Angestellten sowie auf die Entwicklung des Fachkräftemangels in unserer Branche."

Die BMAS hält jedoch trotz Kritik an der Beschlussvorlage fest. Im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft würde zwar die vollständige Übernahme der Beiträge gesichert bleiben; diese Möglichkeit gab es laut Forum Veranstaltungswirtschaft jedoch schon vorher.

Das Ministerium verwies im weiteren Verlauf auf die Überbrückungshilfe III, die von Unternehmen der Veranstaltungsbranche beantragt werden kann.

Notwendigkeit des Handlungsbedarfs wohl noch immer nicht deutlich

Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), bezeichnet die Entscheidung als verheerend. In der durch die Krise so besonders betroffenen Veranstaltungsbranche werde der Beschluss zwangsläufig zahlreiche Kündigungen zur Folge haben. Weiter führt Michow aus: 

"Bereits der Verweis auf die Überbrückungshilfe III zeigt, dass die unvergleichliche Notlage unseres Wirtschaftszweigs und der von ihm abhängigen Arbeitnehmer immer noch nicht hinreichend deutlich zu sein scheint. Im Übrigen wird verkannt, dass die Überbrückungshilfe III nur bis zum Juni 2021 läuft."

Wichtiges Siganl

Trotz intensiv diskutierter Öffnungsstrategien kann die Branche laut Michow auch 2021, mit schrittweisem Wiederanlauf bei größeren Veranstaltungen, in vielen Bereichen noch nicht wirtschaftlich arbeiten. Die geplante Öffnungsstrategie sehe zudem zunächst Lockerungen im Einzelhandel, nicht jedoch in der Veranstaltungsbranche vor.

Die hohe Belastung für den Wirtschaftszweig der Veranstaltungswirtschaft bleibe damit weiterhin bestehen, weshalb die Forderung nach einer Sonderlösung nach wie vor von hoher Wichtigkeit sei.

Laut Axel Ballreich, dem ersten  Vorsitzenden der Live-Komm, wäre die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 nicht nur ein große, finanzielle Unterstützung, sondern auch ein wichtiges Signal: Maßnahmen seien dringen notwendig, um das Überleben der Unternehmen und das Sichern vieler tausend Arbeitsplätze des sechstgrößten Wirtschaftszweig in Deutschland zu gewährleisten.

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