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Verletzung von Persönlichkeitsrechten

HAVEN. und Xania Monet lösen neue Debatte um KI-Musik aus

News von Antonia Freienstein
veröffentlicht am 25.11.2025

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HAVEN. und Xania Monet lösen neue Debatte um KI-Musik aus

© Xania Monet, Screenshot Instagram

Die Musikbranche erlebt in diesen Wochen zwei parallele Kontroversen um den Einsatz von generativer KI: Während der virale Song "I Run" von HAVEN. wegen möglicher KI-Stimm-Imitationen von Streamingplattformen entfernt wurde, sorgt die virtuelle R&B-Künstlerin Xania Monet trotz wachsendem Erfolg für Diskussionen.

Bereits im September 2025 sorgte Xania Monet für Schlagzeilen. Nur ein paar Monate, nachdem ihre ersten Songs auf den Streamingplattformen erschienen waren, schafften es diese bereits bis in die US-Charts und verhalfen der Künstlerin zu einem drei Millionen schweren Plattenvertrag. 

Wer ist Xania Monet?

Hinter Xania Monet steckt eigentlich die US-amerikanische Designerin Telisha Jones. Xania Monet ist dabei mehr als ein bloßes Pseudonym, unter dem die US-amerikanische Designerin ihre Musik veröffentlicht, sondern eine mithilfe von KI-generierte Persönlichkeit. 

Telisha Jones versteht Xania Monet dabei als eine "Erweiterung ihrer Person" (im Original "extension of myself"), die die von ihr verfassten und mithilfe von KI-Technologie vertonten Texte präsentiert und ihnen ein Gesicht gibt. Jones gibt an, Monet wie eine reale Person zu betrachten.

Kritik an Monet

Obwohl sich Xania Monets Musik auf den Streamingplattform und in den Charts eindeutig großer Beliebtheit erfreut, erntet das Projekt auch viel Kritik. Wie musicobserver.com angibt, meldete sich etwa Namensvetterin Victoria Monét zu Wort:

"Es ist schlecht vorstellbar, dass mein Name nicht in einem Prompt verwendet wurde, um aus dieser Künstlerin Kapital zu schlagen. Das unterstütze ich nicht."

Wie NME berichtet, reagierte Jones wiederum mit folgenden Worten auf Kritik an ihrem Projekt mit der Aussage:

"Wann immer etwas Neues auftaucht und die Norm herausfordert und infrage stellt, woran wir gewöhnt sind, wird es starke Reaktionen geben." 

KI-generierte Musik-Inhalte gehen viral

Xania Monet ist jedoch nicht das einzige erfolgreiche KI-Projekt. Nachdem im Sommer die KI-Band The Velvet Sundown in kurzer Zeit mehrere hunderttausend Streams auf den Streamingplattformen sammeln konnte, wurde der Song "I Run" von HAVEN. in kurzer Zeit zu so einem viralen Hit, dass er auf TikTok 13 Millionen Streams ansammelte und sogar als "Song des Jahres" bezeichnet wurde. 

Doch ebenso schnell wie der Song seinen Höhenflug begonnen hatte, verschwand er auch wieder von den Plattformen.

Wie viel "echter Künstler" steckt in den Werken?

Dabei drehte sich alles um die Frage, ob die Stimme im Refrain mittels KI erzeugt wurde und ob sie absichtlich oder unabsichtlich wie die erfolgreiche britische Sängerin Jorja Smith klingt. Smith selbst hatte bereits kurz nach Erscheinen des Songs jede Beteiligung dementiert.

Laut edm.com erklärte Spotify etwa in diesem Zusammenhang, "Artist-Impersonation" streng zu verbieten, der Song jedoch sei als solche erkannt und deshalb auch entfernt worden sein.

Der britische Produzent Harrison Walker, der sich inzwischen als der Künstler hinter HAVEN. identifiziert hat, widersprach den Vorwürfen. Die Vocals seien seine eigenen und lediglich "stark bearbeitet" ("heavily processed"). Doch später bestätigte Audioingenieur Matt Cahill, dass die Stimme mithilfe der umstrittenen KI-Plattform Suno bearbeitet worden war. 

Unzulässige KI-Imitationen 

Die Bearbeitung menschlicher Vocals durch eine KI ist kein Grund für die Entfernung eines Songs von Streaming-Plattformen, es sei denn der Gesang ähnelt einer bekannten Künstlerin so sehr, dass Verwechslungsgefahr besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ähnlichkeit absichtlich oder unabsichtlich entstand. 

Inzwischen ist eine neue Version von "I Run" mit Sängerin Kaitlin Aragon aufgetaucht, nachdem sie auf TikTok ein Cover des Songs veröffentlicht hatte, wobei die genauen Hintergründe im Dunkeln liegen. Die ursprüngliche Fassung jedoch bleibt weiterhin von Spotify, Apple Music, YouTube sowie den US-amerikanischen und britischen Charts ausgeschlossen. 

Krokodilstränen (echte, nicht KI)

Das Indie-Label For Broke, bei dem HAVEN. unter Vertrag stehen, beklagte daraufhin die unfaire Behandlung des Songs und äußerte die Vermutung, dass ein vergleichbarer Track eines Major-Labels nicht in gleichem Maße sanktioniert worden wäre.

Diese Behauptung ist allerdings zu bezweiflen, denn kein Major Label würde ohne entsprechende Zustimmung einen Song veröffentlichen, der mithilfe von KI einen prominenten Künstler oder eine prominente Künstlerin imitiert. Zu eindeutig bedeuten alle Major Labels die Persönlichkeitsrechte der Künstler und deren Recht KI-Imitationen ihrer Stimme zu untersagen.

Fehlende Transparenz

Die Fälle Xania Monet und "I Run" verdeutlichen, wie tiefgreifend sich das Kräfteverhältnis in der Musikindustrie verschiebt. KI ermöglicht es einzelnen Kreativen, ohne großes Produktionsbudget Tracks zu erstellen, die – wie im Fall HAVEN. – binnen Tagen Millionen Menschen erreichen können.

Gleichzeitig zeigen die heftigen Reaktionen von Plattformen, Labels und Künstler*innen, dass verbindliche Standards für Urheberrecht, Stimmähnlichkeiten und Transparenz längst überfällig sind. 

Am Ende steht eine zentrale, bislang unbeantwortete Frage: Wie viel KI-Unterstützung ist kreative Freiheit und ab welchem Punkt wird sie zur unzulässigen Imitation, die in die Nähe von Impersonation rückt?

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