Ein positives Signal für Kreative oder eingeschränkte Netzfreiheit?
Im zweiten Versuch: EU-Parlament billigt umstrittene Urheberrechtsreform
Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Strasbourg. © Von Diliff - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35972521
Bereits im Juni 2018 hatte das Europaparlament über die Urheberrechtsreform abgestimmt, damals hatten sich die Abgeordneten mit knapper Mehrheit gegen den Vorschlag entschieden.
Nun wurde der Gesetzestext (mit zahlreichen Änderungsanträgen) vom EU-Parlament gebilligt. In einem nächsten Schritt werden Mitglieder des Parlaments nun in Verhandlungen mit den EU-Regierungen ein gemeinsames Gesetz formulieren.
Hintergrund der Debatte
Hintergrund der Abstimmung ist die Reform des Urheberrechts, das derzeit in der Europäischen Union gilt. Das Gesetz, dessen letzte Fassung von 2001 stammt, soll "an neue Entwicklungen angepasst" werden – insbesondere an Neuerungen im Bereich der Digitalisierung.
Zwei Punkte sind im Hinblick auf die Reform von besonderem Interesse: Einerseits die Einführung eines Leistungsschutzrechts, das insbesondere Presseverleger betrifft und die Vergütung regeln soll, die diese erhalten, wenn etwa Suchmaschinen deren Headlines oder Anleser verwenden. In Deutschland, wo es ein solche LSR bereits gibt, sind die Ergebnisse bis heute umstritten.
Streitpunkt "Artikel 13"
Eine weitere Neuerung beinhaltet Artikel 13 der Reform. Dieser soll in Zukunft den Upload urheberrechtlich geschützter Werke (Musikstücke, Videoclips etc.) auf Plattformen wie Youtube und Co. regeln. Das Ziel: Urheber sollen angemessen vergütet werden. Zu diesem Zwecke sollen die Plattformen in Zukunft dazu verpflichtet werden, Uploads schon vor der Veröffentlichung auf eventuell geschützten Inhalt zu scannen. Liegt dieser vor, darf der Upload nur veröffentlicht werden, wenn die Plattform eine Lizenz dafür besitzt.
Netzaktivisten zufolge würden diese Upload-Filter die Ausdrucksfreiheit im Internet erheblich einschränken, weiterhin wird die Zuverlässigkeit solcher Software angezweifelt.
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