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Ende einer zwanzigjährigen Odyssee

Kraftwerk vs. Moses Pelham: Fällt der Bundesgerichtshof endlich das finale Urteil?

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 09.01.2020

sampling urheberrecht urteil

Kraftwerk vs. Moses Pelham: Fällt der Bundesgerichtshof endlich das finale Urteil?

Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © Kucharek - Eigenes Werk (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4792520) / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Zum vielleicht letzten Mal verhandelt heute der Bundesgerichtshof über die Klage des Kraftwerk-Mitgliedes Ralf Hütter gegen den Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham. Hütter wirft Pelham vor, diesen mit einem Sample um seinen Beat bestohlen zu haben.

1997 verwendete der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham für den Song "Nur Mir" der Rapperin Sabrina Setlur eine gut zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" als Sample im Hintergrund.

Die Kraftwerk-Mitglieder Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben verklagten daraufhin Pelham, da sie in der Verwendung des Samples eine Rechteverletzung sahen. Hütter und Schneider-Esleben verlangten von Pelham Unterlassung, Schadensersatz und die Vernichtung der Tonträger. 

Zwanzig Jahre durch alle Instanzen

Mit ihrer Klage setzten die Kraftwerk-Mitglieder eine über zwanzigjährige juristische Odyssee durch alle Instanzen in Gang. Stets ging es dabei auch um die Frage, ob die von Pelham gesampelte Sequenz eine Verletzung des geistigen Eigentums Kraftwerks darstellt, oder als typische Ausdrucksform des Hip-Hops unter die Kunstfreiheit fällt. 

Zwischenzeitlich sah es so aus, als gingen Kraftwerk als Sieger aus dem Konflikt hervor: Die Kläger erreichten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Vertriebsverbot für "Nur mir", woraufhin Pelham eine Verfassungsbeschwerde einreichte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob daraufhin das Urteil mit Verweis auf die Kunstfreiheit auf (siehe auch hier) und reichte den Fall an das BGH zurück. Aufgrund der europarechtlichen Relevanz des Streits legte der Bundesgerichtshof den Sachverhalt daraufhin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Kommt das finale Urteil?

Der EuGH entschied im Juli 2019 in einem Grundsatzurteil, dass Sampling auch eines sehr kurzen Stücks grundsätzlich eine Vervielfältigung darstellt, die der Erlaubnis des Tonträgerherstellers bedarf. Die Nutzung eines verfremdeten Samples in "beim Hören nicht wiedererkennbarer Form" jedoch führe zur Entstehung eines neuen und unabhängigen Werkes, ebenso wie die Nutzung eines Samples als musikalisches Zitat. 

Der Bundesgerichtshof steht in seiner Verhandlung am 9. Januar 2020 vor der Aufgabe, den Fall Kraftwerk vs. Moses Pelham unter Einbezug der Richtlinien des EuGH neu zu verhandeln. In erster Linie gilt es dabei, zu entscheiden, ob Pelhams Sample in einer "nicht wiedererkennbaren" Form verwendet wurde, und der Beat von "Nur mir" damit ein neues Werk darstellt. 

Ein finales Urteil wäre laut ZDF.de bereits am Tag der Verhandlung möglich. Doch wie etwa die Süddeutsche berichtet, ist damit wohl erst in den nächsten Wochen zu rechnen – eine erneute Anrufung des Oberlandesgerichtes ist nach Meinung der Anwälte scheinbar auch denkbar. 

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